Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Credit Suisse und UBS ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. UBS und Credit Suisse sind sowohl globale multinationale Investmentbanken als auch Finanzdienstleistungsunternehmen. Im EWR überschneiden sich ihre Tätigkeiten in den Bereichen Wealth Management (Vermögensverwaltung und Anlageberatung für vermögende Privatpersonen) und Asset Management (Vermögensverwaltung für ein breites Kundenspektrum) sowie Investmentbanking. Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung stellte die Kommission fest, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen im EWR überschneiden, nicht wesentlich einschränken würde.
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