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Neue MiFID und MiFIR in Kraft getreten

08 April 2024
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Die Finanzaufsicht BaFin weist auf Veröffentlichungen der EU-Kommission und der EU-Wertpapieraufsicht ESMA hin: Dabei geht es um die Übergangsphase bis zur Veröffentlichung der Level-2-Texte. Die Europäische Kommission und die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) haben am 28. März 2024 jeweils ein Statement zur überarbeiteten Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) und zur überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) veröffentlicht.
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Mitteilung der Beschwerdepunkte in Bezug auf den von der Lufthansa geplanten Erwerb einer Beteiligung an ITA Airways

04 April 2024
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Die Europäische Kommission hat die Deutsche Lufthansa AG („Lufthansa“) und das italienische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen („MEF“) von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass der geplante Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways („ITA“) den Wettbewerb auf bestimmten Strecken auf dem Markt für Passagierluftverkehrsdienste innerhalb und außerhalb Italiens einschränken könnte. Die Kommission befürchtet, dass die Kunden nach dem Zusammenschluss mit höheren Preisen oder einer geringeren Dienstleistungsqualität konfrontiert sein könnten. Die Lufthansa und ITA betreiben ein weitreichendes Streckennetz von ihren jeweiligen Drehkreuzen in Belgien, Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien aus. Die Lufthansa arbeitet im Rahmen von Gemeinschaftsunternehmen mit United Airlines und Air Canada für transatlantische Strecken sowie mit All Nippon Airways für Strecken nach Japan zusammen. Die Joint-Venture-Partner stimmen sich in Bezug auf Preise, Kapazitäten und Flugpläne ab und teilen Einnahmen untereinander auf. Mehr…

Studie zur deutschen Zentralbankgeschichte vorgestellt – Historiker im Interview

25 März 2024
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Im Jahr 2017 hat die Bundesbank ein großangelegtes Forschungsprojekt zur Geschichte der Reichsbank, der Bank deutscher Länder und der Anfangsjahre der Bundesbank gestartet. Die beiden renommierten Historiker Magnus Brechtken und Albrecht Ritschl wurden beauftragt, die Geschichte der Reichsbank als Zentralbank während der NS-Zeit zu erforschen. In dem Projekt „Von der Reichsbank zur Bundesbank“ untersuchte ein wissenschaftliches Team zudem das personelle Fortwirken nach den Gründungen der Zentralbanken Bank deutscher Länder und der Deutschen Bundesbank in der Nachkriegszeit. „Die Bundesbank hat selbst eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte gesucht“, sagte Bundesbankpräsident Joachim Nagel bei der Vorstellung der Studie durch die beiden Geschichtsprofessoren. „Bislang fehlte aber ein umfassendes Bild der deutschen Zentralbankpolitik – vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg“, erläuterte Nagel. Dieses Bild gebe es nun. Die vorgelegten Ergebnisse zeigen unter anderem, dass die Reichsbank zum Funktionieren des NS-Systems von 1933 bis 1945 bedeutend beitrug. Zudem wurde in der Nachkriegszeit auf ehemaliges Personal der Reichsbank nach dessen Entnazifizierung zurückgegriffen, zunächst in der Bank deutscher Länder, dann in der Bundesbank.

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Geldbuße in Höhe von 1,8 Mrd. EUR gegen Apple wegen kartellrechtswidriger App-Store-Vorschriften

11 März 2024
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Die Europäische Kommission hat gegen Apple wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung auf dem Markt für den über seinen App Store laufenden Vertrieb von Musikstreaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer („iOS-Nutzer“) eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Mrd. EUR verhängt. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler Beschränkungen auferlegte, die sie daran hinderten, iOS-Nutzer über alternative und billigere Musikabonnements zu informieren, die außerhalb der App zur Verfügung stehen. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht. Apple ist derzeit der einzige Anbieter eines App Store, in dem Entwickler ihre Anwendungen an iOS-Nutzer im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertreiben können. Apple kontrolliert alle Aspekte der iOS-Nutzererfahrung und legt die Geschäftsbedingungen fest, die Entwickler einhalten müssen, wenn sie im App Store präsent sein und iOS-Nutzer im EWR erreichen möchten. Mehr…

13. Sanktionspaket gegen Russland

04 März 2024
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Die Kommission begrüßt die Annahme des 13. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat. Auch zwei Jahre nach dem brutalen Einmarsch Russlands in die Ukraine ist die Unterstützung der EU für die Ukraine und ihre Bevölkerung ungebrochen. Europa ist geeint und entschlossen, seine Werte und Grundprinzipien weiterhin zu verteidigen. Kernelemente dieses Pakets sind weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologien, z. B. zu Drohnen, sowie die Aufnahme weiterer Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, in die Sanktionsliste der EU. Mit diesem neuen Paket umfasst die Liste nun mehr als 2 000 Unternehmen und Personen, was ein enormer Schlag für diejenigen ist, die den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen. Die uneingeschränkte Umsetzung der Sanktionen ist entscheidend, damit Moskau nicht über die Einnahmen, Güter und Technologien verfügt, die es für seinen Krieg benötigt. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin unterstützen, um eine wirksame Durchsetzung der Maßnahmen sicherzustellen, und ihre enge Zusammenarbeit mit Drittländern fortsetzen, um Versuchen, die Sanktionen zu umgehen, entgegenzuwirken. Mehr…

Beihilferegelung zur Unterstützung des Emissionsabbau in den Wertschöpfungsprozessen

19 Februar 2024
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Die Europäische Kommission hat eine mit 4 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Regelung, die teilweise über die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert wird, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit der Regelung sollen Unternehmen, die am EU-Emissionshandelssystem (EHS) teilnehmen, bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützt werden. Die Maßnahme trägt zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele Deutschlands sowie der strategischen Ziele des europäischen Grünen Deals bei. Die von Deutschland angemeldete Regelung mit einer Mittelausstattung von insgesamt 4 Mrd. EUR wird teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, nachdem der Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands von der Kommission befürwortet und vom Rat angenommen wurde. Mehr…

Finanzielle Widerstandsfähigkeit: gut, aber oft nicht gut genug

15 Februar 2024
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Die Preise steigen, die Wirtschaft schrumpft: Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher könnten finanzielle Widrigkeiten aushalten. Das zeigt eine aktuelle Studie. Sie verdeutlicht aber auch: Nicht wenige Menschen könnten schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Beispielsweise, wenn größere ungeplante Ausgaben anstehen. Wie widerstandsfähig fühlen sich Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn es um ihre persönlichen Finanzen geht? Um diese und andere Fragen geht es in einer Auswertung der BaFin. Grundlage dafür war eine Befragung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development – OECD). Die BaFin hat die Studie in Deutschland koordiniert und die Daten zu den Themen finanzielle Resilienz, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Finanzwissen ausgewertet.
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Berufungsurteil zum zehnten Mal verschoben, aber Reggie de Jong glaubt weiter an einen guten Ausgang

12 Februar 2024
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Michel Klompmaker

Das Berufungsurteil in der Rechtssache De Jong et al. gegen Airbus – Deutsche Bank – Deutsche Börse – Clearstream und Insinger-Gilissen (Teil der Quintet Private Bank) mit dem Aktenzeichen 200.289.627/01 wurde zum zehnten Mal vertagt. Die Berufungsverhandlung fand am 18. Mai 2022 statt, und der neue Termin für die Verkündung des Urteils wurde nun auf den 2. April 2024 festgelegt. Jetzt, wo sich der zweite Jahrestag jährt und es immer noch kein Urteil gibt, stellt sich die Frage, warum diese Verschiebung, nun schon zum zehnten Mal, erfolgt ist. Wir sprachen mit der betroffenen Reggie de Jong, einer ehemaligen Schwimmmeisterin, die einen Vergleich zwischen ihrer Schwimmkarriere und diesem Betrugsfall zog. Mehr…

Laut Kommission kann Austausch personenbezogener Daten aus der EU mit elf Drittländern und Gebieten fortgesetzt werden

23 Januar 2024
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Die Europäische Kommission hat heute ihre Überprüfung von elf Angemessenheitsbeschlüssen erfolgreich abgeschlossen. Diese Beschlüsse waren noch nach den der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorausgehenden Datenschutzvorschriften der EU erlassen worden. Die Kommission stellt in ihrem Bericht fest, dass für personenbezogene Daten, die aus der Europäischen Union an Andorra, Argentinien, die Färöer, Guernsey, die Insel Man, Israel, Jersey, Kanada, Neuseeland, die Schweiz und Uruguay übermittelt werden, weiterhin angemessene Datenschutzgarantien bestehen. Deshalb bleiben die Angemessenheitsbeschlüsse für diese elf Länder und Gebiete in Kraft, und es gibt keine Beschränkungen für die Datenströme in diese Länder und Gebiete. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Ländern und Gebieten weiter an den EU-Rahmen angeglichen haben und der Schutz personenbezogener Daten verbessert wurde. Die DSGVO hat sich positiv ausgewirkt; so wurden etwa neue individuelle Rechte eingeführt, die Unabhängigkeit und die Befugnisse der für die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zuständigen Behörden gestärkt und die Vorschriften für internationale Datentransfers modernisiert. Mehr…