EU-Fahrplan für vorrangige Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels

01 November 2023
Datenbank

Die Kommission nimmt einen EU-Fahrplan für eine verstärkte Bekämpfung des Drogenhandels und krimineller Netze an, der auf den bisher vorgelegten legislativen und operativen Initiativen aufbaut. Der Drogenhandel zählt zu den größten Sicherheitsbedrohungen, denen die EU heute gegenübersteht. Die in der EU beschlagnahmte Menge an Kokain hat Rekordwerte erreicht – allein im Jahr 2021 wurden 303 Tonnen sichergestellt. Die Aktivitäten krimineller Netze sind umfangreicher und komplexer geworden und zunehmend durch die Anwendung von Gewalt geprägt. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels ist für die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre internationalen Partner eine Priorität. Da die Bedrohungen, denen wir gegenüberstehen, gemeinsam angegangen werden müssen, schlägt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, die im Fahrplan dargelegten vorrangigen Maßnahmen sowie die mittel- bis langfristigen Maßnahmen uneingeschränkt zu billigen.

Die jüngsten Erfolge der EU bei der Bekämpfung krimineller Netze zeigen, dass die EU auf dem richtigen Weg ist, um auf diese neuen Bedrohungen zu reagieren. Da sich kriminelle Aktivitäten auf der ganzen Welt jedoch ständig weiterentwickeln, muss auch die gemeinsame Reaktion der EU laufend angepasst und ergänzt werden. Mit 17 Maßnahmen in vier vorrangigen Bereichen enthält der Fahrplan konkrete und gezielte Maßnahmen, um die sich abzeichnenden Lücken zu schließen:

*Eine neue Europäische Hafenallianz, um die Resilienz der Häfen gegen kriminelle Unterwanderung zu erhöhen, indem die Arbeit der Zollbehörden, der Strafverfolgungsbehörden sowie der öffentlichen und privaten Akteure in den Häfen in der gesamten EU gestärkt wird. Dies soll zum Beispiel durch Scanning und Ausrüstung nach dem neuesten Stand der Technik erreicht werden.
*Die Zerschlagung krimineller Netze mit hohem Risiko durch die Erleichterung von Finanzermittlungen und digitalen Ermittlungen, eine Bestandsaufnahme mit Blick auf die größten kriminellen Netze, mehr Zusammenarbeit zwischen spezialisierten Staatsanwälten und Richtern und die Nutzung von Ausschreibungen im Rahmen des Schengener Informationssystems (SIS).
*Maßnahmen zur Verhütung von organisierter Kriminalität durch den Austausch bewährter Verfahren und Leitlinien zwischen den Mitgliedstaaten, um die Unterwanderung der Gesellschaft und der legalen Wirtschaft durch diese Gruppen zu verhindern, und indem kriminelle Gruppen daran gehindert werden, junge Menschen anzuwerben, die öffentliche Sicherheit und die Gesundheit verbessert werden und der Zugang zu Drogenausgangsstoffen wirksamer eingeschränkt wird.
*Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, um der globalen Bedrohung entgegenzutreten, unter anderem durch einen verstärkten Informationsaustausch, gemeinsame Operationen auf den wichtigsten Drogenhandelsrouten und eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung und Justiz mit Drittländern.

Alle einschlägigen Akteure sollten die Arbeit an der vollständigen Umsetzung der EU-Strategien zu organisierter Kriminalität und Drogen uneingeschränkt fortsetzen, und die Kommission verpflichtet sich, die betreffenden zusätzlichen Maßnahmen im Laufe der Jahre 2023 und 2024 in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Ämtern, Agenturen und Einrichtungen der EU umzusetzen.

Weiteres Vorgehen

Um die in diesem Fahrplan festgelegten Ziele zu erreichen, wird die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und ihren Partnern zusammenarbeiten. Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten, die Überarbeitung der Prüm-Verordnung, die Vorschriften zur Vernetzung von Bankkontenregistern, das vorgeschlagene Legislativpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche und die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Korruption anzunehmen, die wesentlich sind, um die Anstrengungen der EU bei der wirksamen Bekämpfung von Aktivitäten organisierter krimineller Vereinigungen in der EU zu intensivieren. Die Kommission bekräftigt ihre Zusage, eng mit den beiden gesetzgebenden Organen zusammenzuarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.

Zudem verpflichtet sich die Kommission, bis Ende 2023 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur organisierten Kriminalität im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR zu veröffentlichen. Im Sommer 2024 soll eine EU-Drogenagentur ihre Arbeit aufnehmen.

Hintergrund

Die Kommission setzt die Umsetzung der EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021-2025 sowie der EU-Drogenstrategie und des Aktionsplans 2021-2025 fort. Im Einklang mit diesen Strategien hat die Kommission Legislativvorschläge vorgelegt, um die Vorschriften zur Bekämpfung krimineller Netze zu stärken, u. a durch eine verbesserte Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten und ein Paket von Legislativvorschlägen, mit denen die EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche gestärkt werden.

Darüber hinaus wurden die Strafverfolgungskapazitäten gesteigert, indem das Mandat von Europol ausgeweitet wurde. Schließlich hat die EU ihre Unterstützung für die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten durch die Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT), die inzwischen ein ständiges Instrument ist, durch weitere Mittel aufgestockt.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *