Die BaFin warnt vor einem gefälschten Schreiben, in dem sie angeblich die Löschung von Bankkonten gegenüber einem Unternehmen bestätigt. Nach bisherigen Erkenntnissen steht das Schreiben in Zusammenhang mit dem Angebot eines „Mini-Jobs“, bei dem Verbraucherinnen und Verbraucher Testkonten eröffnen sollen, um eine bestimmte Bank zu testen. Mit dem vermeintlichen BaFin-Schreiben soll anschließend die Löschung der eingerichteten Konten bestätigt werden. Tatsächlich nutzen Dritte das eröffnete Konto jedoch weiter für betrügerische Zwecke. Das gefälschte Schreiben ist aufgrund seiner Ausgestaltung für den Laien schwer als Fälschung zu erkennen. So ist das Schreiben mit dem BaFin-Briefkopf versehen, enthält ein „BaFin-Aktenzeichen“ („AG 3…“) und ist angeblich von der BaFin-Mitarbeiterin „Hartmann“ unterzeichnet.
Mehr…
Vom Steuerberater, Immobilien- oder Güterhändler bis zum Finanzinstitut: Zahlreiche Personen und Unternehmen in Deutschland unterliegen dem Geldwäschegesetz (GWG). Das Gesetz benennt eine Reihe von Sorgfaltspflichten,…
Download whitepaper