EU und Weltbank schaffen neue Fazilität zur Stärkung der Katastrophenschutzkapazitäten in Europa

27 März 2024

Mit einer anfänglichen Finanzierung in Höhe von 6 Mio. EUR im Jahr 2024 wird die EU die Katastrophenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, der Teilnehmerstaaten des EU-Katastrophenschutzverfahrens sowie Georgiens und des Kosovo[*1] bei der Stärkung ihrer Fähigkeit, die Ziele für Katastrophenresilienz zu erreichen, unterstützen. Die Europäische Kommission hat heute ein neues Instrument zur finanziellen Unterstützung der nationalen Katastrophenschutzbehörden zunächst für eine dreijährige Pilotphase eingeführt, um die Katastrophenprävention und -vorsorge in der EU und darüber hinaus zu verbessern.

Die Fazilität zur Finanzierung technischer Hilfe für Katastrophenprävention und -vorsorge unterstützt Projekte, Studien und Schulungen zur Katastrophen- und Klimaresilienz und fördert den Wissensaustausch zwischen Ländern über das Katastrophenrisikomanagement. Die Weltbank wird die Maßnahmen mit Finanzmitteln der Europäischen Kommission durchführen. Mit Hilfe dieses Finanzierungsinstruments werden die Katastrophenschutzbehörden ihre technischen Kapazitäten zur Katastrophenprävention ausbauen können und für den Katastrophenfall besser gewappnet sein.

Hintergrund

Die Katastrophenresilienz gewinnt mit zunehmender Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen immer mehr an Bedeutung. Zwischen 1980 und 2020 waren fast 50 Millionen Menschen in der EU von Naturkatastrophen betroffen, die zu wirtschaftlichen Verlusten in Höhe von durchschnittlich 12 Mrd. EUR pro Jahr geführt haben.

Die Fazilität zur Finanzierung technischer Hilfe für Katastrophenprävention und -vorsorge wird ausschließlich mit Mitteln der Europäischen Union ausgestattet. Sie wird von der Globalen Fazilität für Katastrophenvorsorge und Wiederaufbau verwaltet, und ihre Tätigkeiten werden von der Weltbank in Abstimmung mit der Europäischen Kommission durchgeführt.

Die Fazilität ist Teil des Katastrophenschutzverfahrens der Union. Es bietet den nationalen Katastrophenschutz- und Katastrophenrisikomanagementbehörden die technische Hilfe, die sie für die Vorbereitung von Investitionen, den Kapazitätsaufbau und die Stärkung ihrer institutionellen und politischen Rahmen benötigen.

Das Katastrophenschutzverfahren der Union zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den 27 EU-Ländern und zehn weiteren Teilnehmerstaaten (Island, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Moldau und Ukraine) beim Katastrophenschutz zu stärken, um die Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung zu verbessern.

Die Europäische Kommission hat im Februar 2023 eine Empfehlung und eine Mitteilung zur Festlegung gemeinsamer Ziele zur Stärkung der Katastrophenresilienz im Bereich des Bevölkerungsschutzes angenommen. Die fünf gemeinsamen Ziele sind darauf ausgerichtet besser antizipieren, vorsorgen, warnen, reagieren und sichern zu können. Die europäischen Katastrophenresilienzziele sollen die Fähigkeit der EU, ihrer Mitgliedstaaten und der am EU-Katastrophenschutzverfahren teilnehmenden Staaten stärken, die Auswirkungen künftiger Katastrophen größeren Ausmaßes und Notlagen zu antizipieren und ihnen standzuhalten.

[*1] Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Janez Lenarčič‚ Kommissar für Krisenmanagement : „Mit den Zielen für Katastrophenresilienz, die wir vor einem Jahr angenommen haben, wollen wir gewährleisten, dass wir besser auf künftige Katastrophen vorbereitet sind. Die neue Fazilität gibt uns die Möglichkeit, weltweit bewährte Verfahren und technisches Fachwissen zu nutzen, um den Katastrophenschutzbehörden dabei zu helfen, unsere ehrgeizigen Ziele zu erreichen, was letztlich den Menschen in Notsituationen zugutekommt, denen so ein stärkeres und effizienteres System zur Verfügung steht.“

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