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So finden sie das beste Whistleblowing- System für Ihre Organisation Ein Käuferleitfaden

15 November 2023

Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit in so vielen Ländern der Welt zur neuen gesellschaftlichen Norm werden könnte.

Die EU scheint besonders entschlossen zu sein, die Bedingungen innerhalb wie außerhalb ihrer Grenzen zu verbessern. Die bekannte Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern und die geplante Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit beweisen: Unternehmen tun gut daran, von sich aus soziale und ökologische Verantwortung zu zeigen.

Suchen Sie einer umsetzbaren Lösung für die Meldung von Missständen in Ihrer Organisation? Das ist gutes Timing! Der weltweite Markt für Whistleblowing-Software ist in voller Blüte. Doch der Hype um das Thema ist genau der Grund, dass es immer schwieriger wird, die richtige Lösung zu finden.

Dieser Käuferleitfaden erklärt, was ein gutes Whistleblowing-Tool ausmacht. Er hilft Ihnen, in drei einfachen Schritten Ihr passendes Tool zu finden.

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Zu verkaufen: Die Risk & Compliance Platform Europe

13 November 2023

Es stimmt. Die Risk & Compliance Platform Europe steht zum Verkauf, da sich herausstellt, dass Gründer und Geschäftsführer Michel Klompmaker aufgrund einer schweren Erkrankung die Plattform langfristig nicht mehr weiterentwickeln kann.

Die Aktivitäten dieser europäischen Plattform, also die Inhalte der verschiedenen Sprachwebsites, die Newsletter in verschiedenen Sprachen, die Datenbanken, die dazugehörigen Konferenzen und Sonderkonferenzwebsites sowie die LinkedIn-Unternehmensseiten, sind im privaten Unternehmen International Publishing & Sales bv in untergebracht Amsterdam

Interessenten an der Übernahme der Plattform, der Websites, der dazugehörigen Konferenzen etc. können sich über seine E-Mail-Adresse jooms@clairfield.com an den von Michel hierfür beauftragten Berater, nämlich Johan Ooms von Clairfield, wenden
Bei ernsthaftem Interesse kann Johan dann ein Infodeck an Interessenten verschicken und den Verkaufsprozess weiter begleit.

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Kommission verlangt im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste Auskunft von X

10 November 2023

Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben ein Auskunftsverlangen nach dem Gesetz über digitale Dienste förmlich an X gerichtet. Grund dafür sind bei der Kommission eingegangene Hinweise über die mutmaßliche Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation, insbesondere von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hetze. Das Verlangen betriff auch die Einhaltung anderer Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste. Infolge seiner Benennung als sehr große Online-Plattform muss X alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten und seit Ende August 2023 geltenden Vorschriften einhalten. Dies umfasst auch die Bewertung und Minderung der Risiken in Bezug auf die Verbreitung von illegalen Inhalten, Desinformation und Darstellungen geschlechtsbezogener Gewalt sowie die Beeinträchtigung der Ausübung der Grundrechte und der Rechte des Kindes, der öffentlichen Sicherheit und des geistigen Wohlbefindens. Mehr…

Commerzbank AG: BaFin ordnet zügige Erteilung von Steuerbescheinigungen an

08 November 2023

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 2. November 2023 angeordnet, dass die Commerzbank AG Jahressteuerbescheinigungen für das Jahr 2022 zügig verschickt. Dies gilt für Steuerbescheinigungen, die Kundinnen und Kunden nach diesem Datum verlangen. Die Commerzbank muss sie innerhalb von 20 Bankarbeitstagen verschicken. Die Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen, die vor dem 2. November verlangt wurden, hat das Institut mittlerweile abgearbeitet. Außerdem muss die Bank auf Anordnung der BaFin angemessene organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen ergreifen, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen. Mehr…

Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7 über Leitprinzipien und einen Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz

06 November 2023
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Die Kommission begrüßt die heutige Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7 über internationale Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und einen freiwilligen Verhaltenskodex für KI-Entwickler im Rahmen des Hiroshima-KI-Prozesses. Diese Prinzipien und der freiwillige Verhaltenskodex werden auf internationaler Ebene die rechtsverbindlichen Vorschriften ergänzen, mit denen sich die beiden gesetzgebenden Organe der EU derzeit im Rahmen der KI-Verordnung der EU abschließend befassen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gehörte zu denjenigen, die sich der vom japanischen G7-Vorsitz 2023 herausgegebenen Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 anschlossen. Mehr…

EU-Fahrplan für vorrangige Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels

01 November 2023
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Die Kommission nimmt einen EU-Fahrplan für eine verstärkte Bekämpfung des Drogenhandels und krimineller Netze an, der auf den bisher vorgelegten legislativen und operativen Initiativen aufbaut. Der Drogenhandel zählt zu den größten Sicherheitsbedrohungen, denen die EU heute gegenübersteht. Die in der EU beschlagnahmte Menge an Kokain hat Rekordwerte erreicht – allein im Jahr 2021 wurden 303 Tonnen sichergestellt. Die Aktivitäten krimineller Netze sind umfangreicher und komplexer geworden und zunehmend durch die Anwendung von Gewalt geprägt. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels ist für die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre internationalen Partner eine Priorität. Da die Bedrohungen, denen wir gegenüberstehen, gemeinsam angegangen werden müssen, schlägt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, die im Fahrplan dargelegten vorrangigen Maßnahmen sowie die mittel- bis langfristigen Maßnahmen uneingeschränkt zu billigen. Mehr…

Spezialfonds: Hohe Erträge, strengere Anforderungen

30 Oktober 2023
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Dr. Torsten Kelp

Spezialfonds sind für viele Geldhäuser eine wichtige Ertragsquelle. Doch sind sie auch ausreichend vor den Risiken geschützt? Die deutsche Bankenaufsicht hat nun klargemacht, was sie von den Instituten erwartet. Die Unternehmen müssen diese Anforderungen bis Ende dieses Jahres umsetzen. Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank hatten im Januar und im Juni 2023 in zwei Mitteilungen an die Deutsche Kreditwirtschaft und den Bundesverband der Investmentfonds ihre strengeren Anforderungen an das Risikomanagement der Institute deutlich gemacht. Diese gelten insbesondere für Investitionen in Ein-Anleger-Fonds, eine häufige Form von Spezialfonds (siehe Infokasten). Die Institute haben bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, diese zu erfüllen. Ursprünglich sollte die Frist bereits im Oktober enden. Mehr…

Europäische Kommission billigt 4 Milliarden Euro schweren geänderten Aufbau- und Resilienzplan Österreichs samt REPowerEU-Kapitel

27 Oktober 2023

Die Kommission hat heute den überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplan (ARP) Österreichs samt seinem REPowerEU-Kapitel positiv bewertet. Der Plan weist nun ein Volumen von 3,96 Mrd. EUR an Zuschüssen auf und enthält 30 Reform- und 34 Investitionsmaßnahmen. Das 210 Mio. EUR schwere REPowerEU-Kapitel Österreichs umfasst zwei neue Reformen, eine neue Investitionsmaßnahme und die Ausweitung einer Investitionsmaßnahme aus dem ursprünglichen Plan, die allesamt zum Ziel des REPowerEU-Plans beitragen sollen, Europa weit vor 2030 von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen. Der Fokus des REPowerEU-Kapitels liegt darauf, die Nutzung erneuerbarer Energien, erneuerbaren Wasserstoff und die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs schneller voranzubringen.
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Prospekt fehlt: Diagenics Group SE darf ihre Aktien nicht öffentlich anbieten

24 Oktober 2023

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Diagenics Group SE am 5. Oktober 2023 untersagt, ihre Aktien in Deutschland öffentlich anzubieten. Die Untersagung erfolgte, weil das Unternehmen die beschriebenen Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich. Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. Gegen die Untersagung hat die Diagenics Group SE am 18. Oktober 2023 Widerspruch eingelegt. Die BaFin hatte bereits am 9. Januar 2023 bekanntgemacht, dass ein hinreichend begründeter Verdacht dafür bestand, dass die betreffenden Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich angeboten wurden. Die Diagenics Group SE hat ihren Sitz in Bissen, Luxemburg, und verfügt in Deutschland über eine eingetragene Zweigniederlassung in Essen.
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