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12. Sanktionspaket gegen Russland

21 Dezember 2023
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Die Kommission begrüßt die Annahme des 12. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat. Dabei geht es hauptsächlich darum, zusätzliche Ein- und Ausfuhrverbote gegen Russland zu verhängen, gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen und Schlupflöcher zu schließen. Dieses Paket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote – wie das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa –, die in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt werden. Darüber hinaus wird mit diesem Paket eine stärkere Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze und somit eine striktere Durchsetzung der Obergrenze erreicht. Das Paket beinhaltet auch eine Verschärfung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten und harte Maßnahmen gegen drittstaatliche Unternehmen, die Sanktionen umgehen. Mehr…

Teure Schäden: Müssen Versicherer ihre Beiträge erhöhen und ihre Inflationsannahmen überarbeiten?

14 Dezember 2023
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Dr. Filip Uzelac-Schüler

Die allgemeine Inflation ist zuletzt gesunken. Doch die Kosten für Reparaturen und für die medizinische Versorgung sowie die Lohnkosten steigen deutlich. Schaden- und Unfallversicherer müssen das berücksichtigen. Aus Sicht der Finanzaufsicht BaFin reichen die bisherigen Maßnahmen der Unternehmen noch nicht aus. In Deutschland sind die Preise in den Jahren 2022 und 2023 deutlich gestiegen. Das haben nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher gespürt, sondern auch die Versicherer. Die Inflation ist vor allem für die Schaden- und Unfallversicherer relevant. Allerdings reicht hier der Blick auf den Verbraucherpreisindex, den das Statistische Bundesamt und die Europäische Zentralbank erheben, nicht aus. Die Versicherer müssen auch die Schadeninflation betrachten. Das sind beispielsweise die Kosten für Material und Reparaturen oder die medizinische Versorgung. Mehr…

Wirtschaftsprofessorin Weder di Mauro zu Gast bei der Bundesbank

11 Dezember 2023
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In ihrem Vortrag beleuchtete Weder di Mauro die Situation der schweizerischen Großbank Credit Suisse im März 2023 und die damaligen Herausforderungen für die schweizerische Bankenaufsicht. Diese bestanden darin, die Krise rund um die Credit Suisse zu lösen, Ansteckungseffekte zu verhindern und die Finanzmärkte zu stabilisieren. Weder di Mauro ging dabei auf ihre Arbeit im Expertengremium für die schweizerische Regierung ein und stellte die damals in diesem Gremium diskutierten verschiedenen Möglichkeiten vor, um die Krise zu lösen. Neben der Möglichkeit einer Übernahme wurde Weder di Mauro zufolge auch die Möglichkeit einer Sanierung und Abwicklung der Credit Suisse besprochen. Mehr…

Digitale Finanzdienstleistungen: beliebt, aber nicht ohne Risiken

08 Dezember 2023
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Die meisten Menschen bewegen sich in der digitalen Welt vorsichtig, wie eine Auswertung der BaFin zeigt. Aber schon ein kurzer Moment des Leichtsinns oder kleine Wissenslücken können Probleme verursachen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen digitale Finanzdienstleistungen. Vor allem das Onlinebanking ist beliebt. Allerdings sind die Nutzerinnen und Nutzer nicht immer vorsichtig genug. Das ist ein Ergebnis einer Auswertung der BaFin. Grundlage dafür war eine Befragung des Internationalen Netzwerks zur Finanziellen Bildung (International Network on Financial Education – INFE) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD).
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Hinweise zum Tatbestand der Kryptowertpapierregisterführung

04 Dezember 2023
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Art. 6 des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren erweiterte den Katalog der Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG um den Tatbestand der Kryptowertpapierregisterführung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG). Sie wird definiert als „die Führung eines Kryptowertpapierregisters nach § 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) (Kryptowertpapierregisterführung)“. Durch die Erfassung und Untererlaubnisvorbehaltstellung der Kryptowertpapierregisterführung sollen dem Anlegerschutz, insbesondere dem Schutz der Eigentümerstellung und der Marktintegrität sowie der Transparenz und dem Funktions-schutz der Kapitalmärkte bei mittels Distributed Ledger-Technologie (DLT) begebenen elektronischen Wertpapieren und Kryptofondsanteilen, Rechnung getragen werden. Unter dem Eindruck der fortschreitenden Digitalisierung der Finanzmärkte hat der nationale Gesetzgeber mit der Verabschiedung des eWpG erstmals das deutsche Wertpapierrecht auch außerhalb des Staatssektors für die Emission von elektronischen Wertpapieren, d.h. Wertpapiere ohne physische Urkunde, geöffnet. Die Einführung elektronischer Wertpapiere umfasst dabei wegen der hohen praktischen Bedeutung dieser Form der Refinanzierung zunächst nur elektronische Inhaberschuldverschreibungen (§ 1 eWpG) und elektronische Anteilscheine gemäß § 1 der Verordnung über Kryptofondsanteile (Kryptofondsanteile).
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Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze

30 November 2023
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Miteinander verbundene und stabile Energienetze sind das Rückgrat des Energiebinnenmarktes der EU und eine Hauptvoraussetzung für die Umstellung auf saubere Energie. Als Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals schlägt die Kommission heute einen Actionsplan vor, mit dem sichergestellt werden soll, dass unsere Stromnetze effizienter funktionieren und weiter und schneller ausgebaut werden. Die Kommission hat bereits einen unterstützenden Rechtsrahmen für den Ausbau der Stromnetze in ganz Europa geschaffen. In den vollständig integrierten EU-Märkten wird ein modernisiertes Infrastrukturnetz dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in den Genuss kostengünstigerer und saubererer Energie kommen. Der Stromverbrauch in der EU dürfte bis 2030 um rund 60 % steigen.  Mehr…

Bundesbank: Finanzsystem hat Zinswende bisher gut verkraftet

28 November 2023
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Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Bisher hat das deutsche Finanzsystem den Zinsanstieg des vergangenen Jahres gut verkraftet, allerdings sind die Effekte noch nicht vollumfänglich eingetreten. Der Strukturwandel in der Wirtschaft dürfte zudem die Kreditrisiken weiter erhöhen. „Die aktuell gute Gewinnlage ermöglicht es den Instituten, ihr Kapital und damit ihre Resilienz gegenüber negativen Entwicklungen weiter zu stärken“, sagte Claudia Buch, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, anlässlich der Vorstellung des Finanzstabilitätsberichts 2023. Auch in negativen Szenarien sollten die Institute ausreichend kapitalisiert und liquide sein, um Schocks aus eigener Kraft abfedern zu können. Resilienz erfordere zudem Investitionen in die IT-Infrastruktur, um auch gegen Cyberrisiken gewappnet zu sein.
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Joachim Nagel : Geldpolitik nicht zu früh lockern

24 November 2023
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Jose Poblete

Was Weihnachtsplätzchen und Geldpolitik verbindet, erklärte Bundesbankpräsident Joachim Nagel beim European Banking Congress in Frankfurt am Main. Dort warnte er davor, die aktuell straffe Geldpolitik im Euroraum zu früh zu lockern „Modellschätzungen der Bundesbank zeigen, dass die geldpolitische Straffung ihren stärksten Einfluss auf die Konjunktur voraussichtlich bereits 2023 entfalten wird. Für die Inflation wird dies erst 2024 der Fall sein“, sagte er. „Demnach ist ein Großteil des von der restriktiveren Geldpolitik ausgehenden inflationsdämpfenden Effekts noch nicht zum Tragen gekommen. Es ist jedoch notwendig, dass er zum Tragen kommt. Und dies wird nur geschehen, wenn wir ihn wirken lassen.“ Zu früh zu lockern wäre etwa so, als würde man den Ofen ausschalten, bevor die Weihnachtsplätzchen fertig seien. Bemerke man dann, dass die Plätzchen noch nicht durchgebacken sind, müsse man den Ofen wieder aufheizen und am Ende viel mehr Strom verbrauchen, so Nagel weiter. Die Leitzinsen müssten deshalb nun für eine ausreichend lange Zeit auf einem hohen Niveau verbleiben, um die Inflation nachhaltig zu senken. „Eine genaue Vorhersage darüber, wie lang dieser Zeitraum sein wird, ist nicht möglich. Aber es ist höchst unwahrscheinlich, dass er in absehbarer Zeit endet“, so Nagel. Mehr…

Zugang zu EU-Supercomputern, um Entwicklung künstlicher Intelligenz zu beschleunigen

20 November 2023
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Die Kommission und das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (GU EuroHPC) haben heute im Rahmen der EU-Initiative für KI-Start-ups zugesagt, die Hochleistungsrechenressourcen der EU, die zu den besten der Welt gehören, für europäische Start-ups und KMU, die im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) tätig sind, sowie für die breitere KI-Gemeinschaft zu öffnen bzw. den Zugang dazu auszuweiten. Voraussetzung für die Weiterentwicklung und Skalierbarkeit von KI-Modellen ist der Zugang zu Supercomputern von Weltrang, denn nur so lässt sich das Trainieren und Testen von KI beschleunigen und lassen sich die Trainingszeiten von Monaten oder Jahren auf Wochen verkürzen. Die Erklärung wurde im Zusammenhang mit dem vierten Treffen der KI-Allianz in Madrid abgegeben und folgt auf eine Ankündigung von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2023. In enger Zusammenarbeit werden die europäischen Akteure in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI) und Hochleistungsrechnen (HPC) bahnbrechende Innovationen vorantreiben und die Wettbewerbsfähigkeit des Ökosystems der europäischen KI-Branche steigern. Dies wird die Entwicklung der KI beschleunigen und die Europäische Union als führende Kraft im weltweiten Wettbewerb positionieren.
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Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7 über Leitprinzipien und einen Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz

06 November 2023
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Die Kommission begrüßt die heutige Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7 über internationale Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und einen freiwilligen Verhaltenskodex für KI-Entwickler im Rahmen des Hiroshima-KI-Prozesses. Diese Prinzipien und der freiwillige Verhaltenskodex werden auf internationaler Ebene die rechtsverbindlichen Vorschriften ergänzen, mit denen sich die beiden gesetzgebenden Organe der EU derzeit im Rahmen der KI-Verordnung der EU abschließend befassen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gehörte zu denjenigen, die sich der vom japanischen G7-Vorsitz 2023 herausgegebenen Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 anschlossen. Mehr…