EU vereinbart Ausweitung der Sanktionen gegen Belarus, um Umgehungen zu bekämpfen

09 August 2023

Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Rat heute weitere gezielte restriktive Maßnahmen infolge der völkerrechtswidrigen Invasion der Ukraine durch Russland und als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der Aggression angenommen hat. Die neuen Maßnahmen bewirken insbesondere eine stärkere Angleichung der EU-Sanktionen gegen Russland und gegen Belarus und sie werden dazu beitragen, dass die Sanktionen gegen Russland nicht über Belarus umgangen werden können. Mit den Maßnahmen wird das Ausfuhrverbot nach Belarus auf eine Reihe hochsensibler Güter und Technologien ausgeweitet, die zur militärischen und technologischen Stärkung des Landes beitragen. Der Rat verhängt außerdem ein zusätzliches Ausfuhrverbot für Schusswaffen und Munition sowie für Güter und Technologien, die für den Einsatz in der Luftfahrt und in der Raumfahrtindustrie geeignet sind. Mit den Änderungen werden die Sanktionen gegen Belarus ferner an die gegen Russland verhängten Sanktionen angeglichen.
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Untersuchung möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Microsoft

02 August 2023

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Microsoft möglicherweise gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat, indem es sein Kommunikations- und Kooperationsprodukt Teams mit seinen beliebten Firmenplattformen Office 365 und Microsoft 365 verknüpft oder gebündelt hat. Das weltweit tätige Technologieunternehmen Microsoft bietet Produktivitäts- und Verwaltungssoftware, zentrale Datenspeicherung und -verarbeitung („Cloud Computing“) und individuelle Datenverarbeitung an. Teams ist ein cloudgestütztes Kommunikations- und Kooperationsprogramm. Es bietet Funktionen wie Nachrichtenübermittlung, Anrufe, Videobesprechungen und gemeinsame Arbeit an und Nutzung von Datensätzen und bringt die Arbeitsplatzprogramme und andere Anwendungen von Microsoft und Dritten zusammen. Mehr…

BaFin wendet neue ESMA-Leitlinien zu Nichtausfallereignissen bei zentralen Gegenparteien an

31 Juli 2023

Die Finanzaufsicht BaFin wendet Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Nichtausfallereignissen bei zentralen Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) in ihrer Aufsichtspraxis an. Konkret geht es um die Umstände für vorübergehende Beschränkungen im Fall eines erheblichen Nichtausfallereignisses. Die ESMA hatte die Leitlinien im Juni 2023 veröffentlicht. Ein Nichtausfallereignis ist ein Szenario, in dem einer CCP aus einem anderen Grund als einem Ausfallereignis Verluste entstehen. Dieses Ereignis kann infolge eines Versagens im Zusammenhang mit einer Geschäfts-, Verwahrungs- oder Investitionstätigkeit, eines rechtlichen oder betrieblichen Versagens oder infolge einer betrügerischen Handlung, wie etwa einer Cyber-Attacke, eintreten.
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550 Mio. EUR und bedingten Zahlungsmechanismus von bis zu 1,45 Mrd. EUR zur Unterstützung von ThyssenKrupp Steel Europe

27 Juli 2023
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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Maßnahmen genehmigt, mit denen ThyssenKrupp Steel Europe („tkSE“) dabei unterstützt werden soll, seine Stahlproduktionsprozesse zu dekarbonisieren und rascher auf erneuerbaren Wasserstoff umzustellen. Die Maßnahmen werden die Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie, des europäischen Grünen Deals und des Industrieplans für den Grünen Deal unterstützen und im Einklang mit dem REPowerEU-Plan dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen. Deutschland hat bei der Kommission eine geplante Unterstützung von tkSE bei der Dekarbonisierung seiner Stahlproduktionsprozesse am Standort Duisburg und dem rascheren Übergang des Unternehmens zu erneuerbarem Wasserstoff angemeldet.
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Kreissparkasse Groß-Gerau: Geldbuße wegen Verstoß gegen Geldwäschegesetz

25 Juli 2023
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Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. Das Institut hatte bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu Transaktionen eines Kunden abgegeben. Trotz der Verdachtsmeldung führte die Kreissparkasse Groß-Gerau die Transaktionen aus – und zwar ohne, dass die Zustimmung der FIU oder der Staatsanwaltschaft vorlag oder der dritte Werktag nach Abgabe der Meldung verstrichen war. Dadurch hat das Institut gegen die Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG) verstoßen.
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Mehrheit der Europäer ist für einen schnelleren grünen Wandel

22 Juli 2023
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Laut einer heute veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage ist eine große Mehrheit der Europäerinnen und Europäer (93 %) der Ansicht, dass der Klimawandel ein ernstes Problem für die Welt ist. Mehr als die Hälfte (58 %) vertritt den Standpunkt, dass der Übergang zu einer grünen Wirtschaft angesichts der Energiepreisspitzen und der Bedenken hinsichtlich der Gasversorgung nach der russischen Invasion der Ukraine beschleunigt werden sollte. Aus wirtschaftlicher Sicht stimmen 73 % der Europäerinnen und Europäer darin überein, dass die Kosten der durch den Klimawandel verursachten Schäden wesentlich höher sind als die für den grünen Wandel erforderlichen Investitionen. Drei Viertel (75 %) der Europäerinnen und Europäer sind sich außerdem einig, dass Klimaschutzmaßnahmen zu Innovationen führen werden.
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EBA empfiehlt Unternehmen frühzeitige Vorbereitung auf MiCAR

17 Juli 2023

Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank informieren über aktuelle Empfehlungen zur Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Titel III und IV dieser Verordnung enthalten Anforderungen an Unternehmen, die vermögenswertreferenzierte Token (ART) oder E-Geld-Token (EMT) öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen wollen. Diese Titel müssen ab dem 30. Juni 2024 angewendet werden. Die EBA empfiehlt in einer aktuellen Mitteilung, dass sich die betroffenen Unternehmen zeitnah auf MiCAR vorbereiten. Die Mitteilung enthält fünf leitende Prinzipien, die bis zur Anwendung der Titel III und IV der MiCA-Verordnung beachtet werden sollen. Die EBA weist darauf hin, dass diese Prinzipien rechtlich nicht bindend sind und unbeschadet von nationalen Regelungen befolgt werden können. Sie können auch nicht die Erlaubnis, Registrierung oder ähnliche Verfahren in den Mitgliedstaaten vorwegnehmen.
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Nächste Schritte zur Cybersicherheit der 5G-Netze

12 Juli 2023
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Die EU-Mitgliedstaaten haben mit Unterstützung der Europäischen Kommission und der EU-Cybersicherheitsagentur einen zweiten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des EU-Instrumentariums für die 5G-Cybersicherheit veröffentlicht. In dem Bericht werden auch einige der Empfehlungen des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs vom Januar 2022 aufgegriffen. Ergänzend zum Fortschrittsbericht hat die Kommission heute eine Mitteilung über die Umsetzung des EU-Instrumentariums durch die Mitgliedstaaten und dessen Anwendung auf ihre interne Kommunikation und die Finanzierungstätigkeiten der EU angenommen. Im Hinblick auf strategische Maßnahmen und insbesondere die Einführung von Beschränkungen für Hochrisikoanbieter wird in dem Fortschrittsbericht festgestellt, dass 24 Mitgliedstaaten bereits Rechtsvorschriften erlassen haben oder Legislativmaßnahmen vorbereiten, die den nationalen Behörden die Befugnis verleihen, eine Risikobewertung der Anbieter vorzunehmen und Beschränkungen zu verhängen. Davon haben 10 Mitgliedstaaten solche Beschränkungen schon eingeführt, und drei Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an der Einführung der betreffenden nationalen Rechtsvorschriften.  Mehr…

Rechtsstaatlichkeit 2023: Fortschritte bei 65 % der Empfehlungen, aber weitere Maßnahmen sind erforderlich

07 Juli 2023
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Die Kommission hat ihren vierten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht, in dem sie die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten untersucht. Während in einigen EU-Mitgliedstaaten nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit bestehen, ist der Bericht zu einer wichtigen Triebkraft für Veränderungen und positive Reformen geworden. Faktisch wurde 65 % der letztjährigen Empfehlungen ganz oder teilweise nachgekommen. Dies zeigt, dass die Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen unternehmen, um den Empfehlungen des Vorjahres nachzukommen. Da Reformen zur Verbesserung des Rahmens für die Rechtsstaatlichkeit Zeit in Anspruch nehmen, spiegelt dies eine erhebliche Entwicklung in nur einem Jahr wider. Gleichzeitig bestehen mit Blick auf einige Mitgliedstaaten nach wie vor systemische Bedenken. Der heute veröffentlichte Bericht umfasst eine Mitteilung über die Lage in der EU insgesamt sowie 27 Länderkapitel, in denen auf die wichtigsten Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten seit Juli 2022 eingegangen wird. Der Bericht enthält eine Bewertung der letztjährigen Empfehlungen und erneut spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.
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