Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. Das Institut hatte bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu Transaktionen eines Kunden abgegeben. Trotz der Verdachtsmeldung führte die Kreissparkasse Groß-Gerau die Transaktionen aus – und zwar ohne, dass die Zustimmung der FIU oder der Staatsanwaltschaft vorlag oder der dritte Werktag nach Abgabe der Meldung verstrichen war. Dadurch hat das Institut gegen die Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG) verstoßen.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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