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Prävention von Terrorismusfinanzierung

06 März 2024
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Zur effektiven Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung hat an erster Stelle eine gründliche Auseinandersetzung mit den institutsspezifischen möglichen Risiken und der Gefährdungslage des Instituts stattzufinden. Das identifizierte Risiko für Terrorismusfinanzierung ist mit angemessenen und wirksamen Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen zu mitigieren. Unerlässlich ist eine ordentliche und vollständige Datengrundlage, um seine Kundinnen und Kunden möglichst gut zu kennen, deren Risiken bewerten zu können und die laufende Geschäftsbeziehung ordnungsgemäß zu überwachen. Zur Nachvollziehbarkeit der Einhaltung erforderlicher Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen ist eine lückenlose Dokumentation wichtig. Mehr…

Geldwäschebekämpfung: „Noch nicht am Ziel“

02 Januar 2024
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In den vergangenen Jahren haben die Unternehmen des Finanzsektors bei der Geldwäscheprävention insgesamt Fortschritte gemacht. Aus Sicht der BaFin gibt es aber weiter Verbesserungsbedarf. Ein Kurzkommentar von Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention bei der BaFin. Als eine der größten Volkswirtschaften der Welt ist Deutschland ein attraktives Ziel für Geldwäscher. Eine noch wirksamere Geldwäscheprävention ist daher eines der zehn strategischen Mittelfristziele, die sich die BaFin für die Jahre 2022 bis 2025 gesetzt hat. Die Unternehmen des Finanzsektors sind hier schon deutlich vorangekommen, aber noch nicht am Ziel.
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Kryptomärkte: Was lernen wir aus den Turbulenzen?

18 September 2023
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Rupert Schaefer

Die globale Regulierung von Krypto-Assets ist auf dem Weg. Nun geht es vor allem um eine konsistente Umsetzung. Nur so können die Marktkräfte nachhaltige und echte Innovation hervorbringen. Es ist der Albtraum eines jeden Piloten: In seinem Luftraum bewegen sich Flugzeuge ohne Kennzeichen und ohne Funkverbindung. Sie befolgen keine Flugregeln. Der geordnete Luftverkehr und die Sicherheit der Passagiere sind in Gefahr. Was für den Luftraum gilt, kann auch auf die Finanzmärkte zutreffen: Manche Krypto-Assets und Decentralized-Finance-Projekte haben durchaus Ähnlichkeit mit nicht identifizierbaren Flugobjekten. Es wäre fahrlässig, sie einfach zu ignorieren. Wir als Finanzaufsicht sitzen im Tower. Wir müssen ihre Eigenschaften kennen, sie verstehen, ihre Route kennen und, wenn nötig, eingreifen. Nur so können wir einen sicheren und geordneten Flugverkehr gewährleisten. Dann können Marktteilnehmer langfristig auch von der Distributed-Ledger-Technology (DLT) profitieren.
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Kreissparkasse Groß-Gerau: Geldbuße wegen Verstoß gegen Geldwäschegesetz

25 Juli 2023
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Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. Das Institut hatte bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu Transaktionen eines Kunden abgegeben. Trotz der Verdachtsmeldung führte die Kreissparkasse Groß-Gerau die Transaktionen aus – und zwar ohne, dass die Zustimmung der FIU oder der Staatsanwaltschaft vorlag oder der dritte Werktag nach Abgabe der Meldung verstrichen war. Dadurch hat das Institut gegen die Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG) verstoßen.
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flatexDEGIRO : BaFin ordnet aufsichtliche Maßnahmen an

06 März 2023
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Die flatexDEGIRO Bank AG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention ordnungsgemäß ist. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 17. Februar 2023 gegenüber dem Institut angeordnet. Hintergrund ist, dass das Unternehmen gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen hat, wie sie unter anderem im Kreditwesengesetz (KWG) und im Geldwäschegesetz festgelegt sind. Die flatexDEGIRO Bank AG muss nun insbesondere schwerwiegende Mängel im internen Kontrollsystem, im aufsichtlichen Meldewesen und in der Geldwäscheprävention beseitigen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.
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Drei Jahre AFCA – Rückblick auf eine erfolgreiche Partnerschaft

23 Februar 2023
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Am Ende ihrer dreijährigen Pilotphase kann die Anti Financial Crime Alliance (kurz: AFCA) eine erfolgreiche Bilanz vorweisen. Mit den bislang 20 Analysepapieren zu aktuellen Themenstellungen wurden nicht nur den Mitgliedern der am 24. September 2019 gegründeten Public Private Partnership zur Entwicklung eines strategischen Informationsaustausches bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sondern allen nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten wertvolle Erkenntnisse vermittelt und Handreichungen zur Verfügung gestellt. Dies belegen die Ergebnisse zugehöriger Analysen, die zur Evaluation der Arbeitsergebnisse fortlaufend erstellt wurden. Das Board der AFCA hat deshalb im September 2022 beschlossen, die partnerschaftliche Zusammenarbeit der AFCA über die im Rahmen der Gründung ursprünglich vereinbarte dreijährigen Pilotphase hinaus dauerhaft fortzusetzen.
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Razzia im Finanzministerium

12 September 2021
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Zur heutige Razzia im Bundesfinanzministerium wegen des Verdachts auf Strafvereitelung der Anti-Geldwäsche-Behörde (FIU) finden Sie nachfolgend ein Zitat von Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, der bereits 2017 im Bundestag die erste parlamentarische Anfrage zum Rückstau bei Geldwäsche-Verdachtsmeldungen gestellt hatte. „Ich habe Finanzminister Olaf Scholz seit 2017 aufgefordert, das Chaos bei der FIU zu beenden. Diese ist ein Sicherheitsrisiko für Deutschland. Wir brauchen eine Finanzpolizei mit kriminalistischer Expertise! Auch bei Wirecard hat die FIU Strafvereitelung zu verantworten. Das ist die absolute Höchststrafe für Scholz. Deutschland droht bei der Geldwäscheprüfung der OECD durchzufallen. Wer Deutschland führen will, muss den Zoll auf die Reihe bekommen! Deutschland ist Gangster’s Paradise.“

Die Panama Papers lüfteten den Schleier über der Welt des schmutzigen Geldes. Geldwäsche ist die Kriminalität der Reichen und Mächtigen. Es geht um Korruption, Steuerflucht, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel bis hin zur Finanzierung von Terrorismus. Deutschland ist ein Paradies für Geldwäsche. Gemäß dem Financial Secrecy Index des Tax Justice Network befindet sich Deutschland unter den zehn wichtigsten Schattenfinanzplätzen weltweit. Der renommierte Anti-Mafia-Staatsanwalt von Palermo, Roberto Scarpinato, würde in Deutschland investieren, wäre er Mafioso. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beträgt das Geldwäsche-Volumen allein hierzulande jährlich ca. 100 Milliarden Euro.

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Kommission überarbeitet Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

22 Juli 2021
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Die Europäische Kommission hat heute ein ehrgeiziges Bündel von Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt, mit denen die Vorschriften der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden sollen. Dazu zählt auch ein Vorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Diese Vorschläge sind Teil der Bemühungen der Kommission, die Bürgerinnen und Bürger und das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Sie zielen darauf ab, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten zu erleichtern und die Schlupflöcher zu schließen, die Kriminelle dazu nutzen, Erträge aus Straftaten über das Finanzsystem zu waschen oder damit terroristische Aktivitäten zu finanzieren. In der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020-2025 wurde darauf hingewiesen, dass die Verbesserung des EU-Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dazu beitragen wird, die Europäerinnen und Europäer vor Terrorismus und organisiertem Verbrechen zu schützen.
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Gesetzliche Rechtsfolgen und Maßnahmen der BaFin in Bezug auf Länder mit erhöhtem Risiko

17 Dezember 2020
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Das Rundschreiben 06/2020 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten) richtet sich an alle unter der BaFin stehende Verpflichtete nach dem GwG in der Bundesrepublik Deutschland.  Auf der Grundlage des Artikels 9 der Vierten Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 hat die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016 Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/855 vom 07.05.2020. Sie umfasst die folgenden Länder: Nordkorea, Iran, Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Irak, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Mauritius, Mongolei, Myanmar/Birma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Simbabwe, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda und Vanuatu.  Mehr…

Ehemaligen ING-Konzernchef Ralph Hamers strafrechtlich verfolgt

10 Dezember 2020
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Der Gerichtshof Den Haag (Niederlanden) will erreichen, dass die Staatsanwaltschaft den ehemaligen ING-Konzernchef Ralph Hamers strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2018 schloss ING mit der Staatsanwaltschaft aufgrund einer gescheiterten Anti-Geldwäsche-Politik einen Vergleich über 775 Millionen, bei dem Hamers selbst verschont blieb. Pieter Lakeman, Vorsitzender der Stiftung „Stichting Onderzoek Bedrijfs Informatie SOBI“, forderte den Gerichtshof auf, der Staatsanwaltschaft aufzutragen, Ralph Hamers (seit September CEO der Schweizer Bank UBS) doch noch strafrechtlich zu belangen. Lakeman sieht die Strafverfolgung als positives Signal für die Finanzwelt Europas. Für das Gericht ist es wichtig, “dass in einem öffentlichen Strafverfahren der Grundsatz bestätigt wird, dass auch Vorstandsmitglieder einer Bank nicht ungestraft davonkommen, wenn sie sich erwiesenermaßen verbotener Handlungen schuldig gemacht haben. Die Bürger müssen sehen können, dass ein solches Verhalten auch von der Regierung nicht akzeptiert wird.” 
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