Die Finanzaufsicht BaFin hat der Payone GmbH am 26. Juli 2023 wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt, Transaktionen für bestimmte Geschäftskunden durchzuführen, die dem Hochrisikoportfolio angehören. Zudem hat die BaFin für diesen Bereich ein Neukundenverbot angeordnet. Das Transaktions- und Neukundenverbot soll verhindern, dass das E-Geld-Institut zur Geldwäsche missbraucht wird. In einer von der BaFin angeordneten und noch nicht abgeschlossenen Sonderprüfung war festgestellt worden, dass die Payone GmbH gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) aufweist. Infolge unzureichender Sicherungssysteme gegen Geldwäsche hatte die Payone GmbH in ihrem E-Commerce-Geschäftsfeld ein auffälliges Hochrisikoportfolio aufgebaut.
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