Mit der neuen Institutsvergütungsverordnung setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die ab 2017 geltenden aktuellen Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht EBA in nationales Recht um. Sie hält dabei an ihren im Vorfeld diskutierten strengeren Auflagen für die Vergütung in Instituten, die unter das Kreditwesengesetz (KWG) fallen, fest. Andererseits bleiben nicht-bedeutende Institute nach dem sogenannten Proportionalitätsprinzip weiter von der Identifikation von Risikoträgern befreit. Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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