Konsumenten werden von den Rechten der DSGVO Gebrauch machen

19 Februar 2018
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Eine internationale Studie von Pegasystems hat ergeben, dass Konsumenten auf die Rechte, die ihnen die EU-Datenschutz-Grundverordnung einräumt, früher oder später zurückgreifen werden. Eine Mehrheit ist bereit, mit Unternehmen, die transparent und offen mit persönlichen Daten umgehen, mehr Geschäfte zu machen.

Am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist für das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (General Data Protection Regulation – DSGVO); von da an ist die Verordnung für private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit verpflichtend. Die europäischen Konsumenten erhalten damit die Kontrolle über alle Daten, die Unternehmen über sie speichern und verarbeiten – von Name, Adresse und Telefonnummer bis zu Kaufhistorie, Web-Browsing-Aktivität und Standort.

Doch nicht nur zahlreiche Unternehmen sind sich derzeit noch nicht im Klaren, welche Konsequenzen die DSGVO für sie hat, auch die Mehrzahl der Konsumenten weiß nicht, was diese neue Regelung für sie bedeutet. Dies zeigte sich in einer Umfrage die Pega unter mehr als 7.000 Konsumenten in sieben EU-Ländern – darunter 1.188 in Deutschland – durchgeführt hat. 86 Prozent der in Deutschland Befragten gaben an, mit der DSGVO nicht vertraut zu sein.

Von den Rechten, die die Datenschutzgrundverordnung den Konsumenten einräumt, halten die Befragen – nach Nennung der Rechte – folgende für wichtig:
• Das Recht über die gespeicherten persönlichen Daten informiert zu werden: 63 Prozent
• Das Recht zu wissen, welche persönlichen Daten für automatisierte Entscheidungen verwendet werden: 37 Prozent
• Das Recht auf vollständige Löschung gespeicherter persönlicher Daten: 39 Prozent
• Das Recht zu entscheiden, welche Daten von wem gespeichert werden: 29 Prozent

Nachdem sie über ihre künftigen Rechte als EU-Bürger informiert wurden, hielten es aber 80 Prozent der Befragten für wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich, dass sie künftig die Unternehmen auffordern werden, ihre persönlichen Daten einzusehen, einzuschränken oder zu löschen. Nur 13 Prozent hielten es für unwahrscheinlich, dass sie von diesem Recht künftig Gebrauch machen werden.

Zugleich gaben die Befragten an, dass sie eher mit Unternehmen in Geschäftsverbindung treten würden, die einen offenen und transparenten Umgang mit persönlichen Daten ihrer Kunden pflegen: 61 Prozent hielten das für wahrscheinlich, nur 17 Prozent für unwahrscheinlich; 22 Prozent hatten dazu keine dezidierte Meinung.

Hinsichtlich der Branchen, deren Unternehmen oder Organisationen persönliche Daten speichern, äußerten die Befragten klare Präferenzen: Auf die Frage, in welchen Branchen sie sich bei der Speicherung persönlicher Daten am wenigsten wohlfühlen, nannten 55 Prozent den Einzelhandel, 18 Prozent die Finanzdienstleister und zehn Prozent die Telekommunikationsunternehmen; Gesundheitswesen, Öffentlicher Sektor und Versicherungen wurden nur von jeweils sechs Prozent genannt.

„Unsere Studie zeigt zwar, dass die Konsumenten derzeit noch nicht umfassend über die neuen Regelungen Bescheid wissen“, erklärt Harald Esch, Geschäftsführer und Vice President Sales DACH bei Pegasystems. „Die Zahlen machen aber auch deutlich, dass die Konsumenten von ihren neuen Rechten Gebrauch machen werden, sobald entsprechende Informationen überall angekommen sind. Unternehmen, die darauf nicht vorbereitet sind, werden erhebliche Probleme bekommen. Unternehmen müssen ihre CRM-Systeme daher dringend an die DSGVO anpassen, denn im Mai ist die Schonfrist vorüber.“

Quelle: Pegasystems

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