Ab dem 1. Februar 2016 gilt auch für Sepa-Auslandszahlungen „Iban only“. Gemäß EU-Verordnung 260/2012 dürfen Bankkunden ab diesem Zeitpunkt Sepa-Zahlungsaufträge außerhalb Deutschlands ohne Angabe eines Business Identifier Code (BIC) liefern. Die Bank muss aus der vom Kunden eingegebenen Iban den BIC, auch als Swift-Code bekannt, selbst ableiten und der Zahlung zusteuern, weil er für die Weiterverarbeitung in der Interbanken-Kommunikation notwendig ist.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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