Die Finanzaufsicht BaFin hat am 2. November 2023 angeordnet, dass die Commerzbank AG Jahressteuerbescheinigungen für das Jahr 2022 zügig verschickt. Dies gilt für Steuerbescheinigungen, die Kundinnen und Kunden nach diesem Datum verlangen. Die Commerzbank muss sie innerhalb von 20 Bankarbeitstagen verschicken. Die Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen, die vor dem 2. November verlangt wurden, hat das Institut mittlerweile abgearbeitet. Außerdem muss die Bank auf Anordnung der BaFin angemessene organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen ergreifen, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen. Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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