Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft. Das Gemeinschaftsunternehmen wird eine Plattform zur Unterstützung der digitalen Marketing- und Werbeaktivitäten von Marken und Verlagen in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich anbieten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Nutzers generiert das Gemeinschaftsunternehmen einen eindeutigen digitalen Code, der aus dem Mobilfunk- oder Festnetzvertrag des Nutzers abgeleitet wird. Der Code soll es Marken und Verlagen ermöglichen, Nutzer auf ihren Websites oder in ihren Anwendungen auf Pseudonym-Basis zu erkennen, in verschiedene Kategorien einzuordnen und Inhalte auf bestimmte Nutzergruppen abzustimmen. Mehr…
Vom Steuerberater, Immobilien- oder Güterhändler bis zum Finanzinstitut: Zahlreiche Personen und Unternehmen in Deutschland unterliegen dem Geldwäschegesetz (GWG). Das Gesetz benennt eine Reihe von Sorgfaltspflichten,…
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