Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Artikel 4: Folter und unmenschliche Behandlungen an den europäischen Grenzen stoppen“ („Article 4: Stop torture and inhuman treatment at Europe’s borders“) zu registrieren. Mit der Initiative wird ein Rahmen gefordert, der die Achtung des in Artikel 4 der Charta der Grundrechte verankerten Verbots von Gewalt und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Zusammenhang mit der Politik der Union in den Bereichen Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung gewährleistet. Der Beschluss zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen plant, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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