Neue Initiativen für die Transformation des Konnektivitätssektors in der EU

21 März 2023
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Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen im Einklang mit den Zielen Europas digitaler Dekade sichergestellt werden soll, dass für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der gesamten EU bis 2030 Gigabit-Konnektivität zur Verfügung steht, und um die Transformation des Konnektivitätssektors in der EU zu ermöglichen. Die heutigen Initiativen zur Konnektivität umfassen Folgendes: Erstens hat die Kommission einen Vorschlag für ein „Gigabit-Infrastrukturgesetz“ angenommen, eine Verordnung mit der neue Vorschriften zur Förderung eines schnelleren, kostengünstigeren und wirksameren Ausbaus von Gigabit-Netzen in der gesamten EU festgelegt werden sollen. Zweitens hat sie den Entwurf einer Gigabit-Empfehlung veröffentlicht, mit dem den nationalen Regulierungsbehörden Leitlinien zu den Bedingungen für den Zugang zu den Telekommunikationsnetzen von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht an die Hand gegeben werden, um Anreize für einen schnelleren Ausstieg aus den herkömmlichen Technologien und einen beschleunigten Ausbau von Gigabit-Netzen zu schaffen. Drittens hat die Kommission eine Sondierungskonsultation über die Zukunft des Konnektivitätssektors eingeleitet, um Meinungen darüber einzuholen, wie sich eine steigende Nachfrage nach Konnektivität und weitere technologische Fortschritte auf künftige Entwicklungen und den künftigen Bedarf auswirken könnten.

Angesichts der zunehmenden Einführung fortschrittlicher Digitaltechnik besteht dringender Bedarf an mehr Bandbreiten, die höhere Geschwindigkeiten bieten, um intelligentere, flexiblere und innovativere Dienste für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und wichtige öffentliche Sektoren zu ermöglichen, die durch die Entwicklung und Nutzung von Technologien wie Cloud, künstliche Intelligenz (KI), Datenräume, virtuelle Realität und das Metaversum unterstützt werden in einer Umgebung, in der die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihre digitalen Rechte wahrnehmen können. In diesem Zusammenhang trägt das Gigabit-Infrastrukturgesetz der wachsenden Nachfrage nach schnellerer, zuverlässigerer und datenintensiverer Konnektivität Rechnung. Das Gesetz wird die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten (2014) ersetzen.

Mit dem Gigabit-Infrastrukturgesetz sollen die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Aufbau der zugrunde liegenden physischen Infrastrukturen für fortgeschrittene Gigabit-Netze bewältigt werden, der langsam und kostspielig ist. So werden der bürokratische Aufwand und die Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau von Gigabit-Netzen künftig verringert. Insbesondere sollen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Die neue Verordnung wird auch die Koordinierung zwischen Netzbetreibern bei den Bauarbeiten für die Schaffung der physischen Infrastruktur (z. B. Leitungsrohre und Masten) verbessern und dafür sorgen, dass die einschlägigen Akteure Zugang zu dieser Infrastruktur bekommen. Auf die entsprechenden Bauarbeiten entfallen bis zu 70 % der Kosten für den Netzausbau. Zudem müssen – außer in begründeten Einzelfällen – alle Neubauten sowie alle bestehenden Gebäude bei größeren Renovierungsarbeiten mit Glasfaser ausgestattet werden, damit die Bürgerinnen und Bürger die schnellsten Konnektivitätsdienste in Anspruch nehmen können. Dank der neuen Vorschriften werden die Betreiber durch vereinfachte, digitalisierte und kostengünstigere Verfahren in der Lage sein, rasch Netze aufzubauen.

Als Nächstes müssen das Europäische Parlament und der Rat die vorgeschlagene Verordnung prüfen. Nach der Annahme des Kommissionsvorschlags durch Rat und Parlament werden die neuen Vorschriften unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.

Gigabit-Empfehlung

Mit dem Entwurf der Gigabit-Empfehlung sollen vor allem die nationalen Regulierungsbehörden Leitlinien zu den Bedingungen für den Zugang zu den Telekommunikationsnetzen von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht erhalten. Mit dem Empfehlungsentwurf soll sichergestellt werden, dass alle Betreiber gegebenenfalls Zugang zu einer solchen bestehenden Netzinfrastruktur haben. Auf diese Weise kann für ein angemessenes Regulierungsumfeld gesorgt werden. Ferner können Anreize für die unverzügliche Abschaltung herkömmlicher Technologien, d. h. innerhalb von zwei bis drei Jahren, geschaffen und der schnelle Gigabit-Netzausbau gefördert werden, indem beispielsweise die Preisflexibilität für den Zugang zu regulierten Netzen gefördert und gleichzeitig ein nachhaltiger Wettbewerb ermöglicht wird. Die vorgesehene Maßnahmen werden auch dazu beitragen, dass die Verbraucher die Vorteile eines Binnenmarkts für elektronische Kommunikation in Europa nutzen können – bessere Dienste, die über hochwertige Netze zu erschwinglichen Preisen bereitgestellt werden.

Der Empfehlungsentwurf wurde dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen (GEREK) zur Konsultation übermittelt, für die zwei Monate zur Verfügung stehen. Nach Berücksichtigung der Stellungnahme des GEREK wird die Kommission ihre endgültige Empfehlung annehmen. Die Gigabit-Empfehlung wird die bestehenden Netzzugangsempfehlungen ersetzen: die Empfehlung zu Zugangsnetzen der nächsten Generation (2010) und die Empfehlung über Nichtdiskriminierung und Kostenrechnungsmethoden (2013).

Konsultation zur Zukunft des Telekommunikationssektors

Die Kommission hat eine breit angelegte Sondierungskonsultation zur Zukunft des Konnektivitätssektors und der Konnektivitätsinfrastruktur eingeleitet. Ziel ist es, Meinungen über die sich wandelnde Technologie- und Marktlandschaft und über mögliche Auswirkungen auf den Sektor der elektronischen Kommunikation einzuholen.

Insbesondere soll ermittelt werden, welche Arten von Infrastrukturen erforderlich sind, damit Europa seine führende Position bei technologischen Entwicklungen, die für die Transformation relevant sind, behaupten und seinen digitalen Wandel in den kommenden Jahren voranbringen kann. Im Rahmen der Konsultation werden auch die Ansichten der Interessenträger zu der Frage eingeholt, wie sichergestellt werden kann, dass die für den Ausbau einer solchen Infrastruktur erforderlichen Investitionen in der gesamten Union rechtzeitig mobilisiert werden. Die Sondierungskonsultation ist Teil eines offenen Dialogs, der mit allen Interessenträgern darüber geführt wird, in welchem Maße künftig alle Akteure, die vom digitalen Wandel profitieren, einen fairen Beitrag zu den Investitionen in die Konnektivitätsinfrastruktur leisten sollten. Dies ist ein komplexes Thema, das eine umfassende Analyse der zugrunde liegenden Fakten und Zahlen erfordert, bevor entschieden wird, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Kommission setzt sich nachdrücklich für den Schutz eines neutralen und offenen Internets ein.

Schließlich befasst sich die Konsultation mit der Frage, wie die Erschwinglichkeit der Konnektivität für die Verbraucher sichergestellt werden kann und wie Fortschritte auf dem Weg zu einem stärker integrierten Binnenmarkt für den Konnektivitätssektor erzielt werden können.

Alle interessierten Organisationen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, sich innerhalb von 12 Wochen an der Umfrage zu beteiligen. Die Beiträge müssen spätestens am 19. Mai 2023 bei der Kommission eingehen. Die Kommission wird über die Ergebnisse der Konsultation berichten und auf dieser Basis prüfen, welche Maßnahmen für die Zukunft des Sektors der elektronischen Kommunikation am Besten geeignet sind.

Hintergrund

Die EU hat in einer Reihe von Bereichen Maßnahmen ergriffen, um die Konnektivität zu verbessern, da diese erhebliche sozioökonomische Vorteile mit sich bringt, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum anregt und die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Anwendungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der gesamten EU fördert. Sie hat die Roaminggebühren EU-weit abgeschafft und die WiFi4EU-Initiative auf den Weg gebracht, mit der die Einrichtung kostenloser WLAN-Hotspots in Städten und Gemeinden finanziert wurde.

Darüber hinaus stellt die EU auch Finanzmittel bereit, entwickelt technische Leitlinien und bringt Sachverständige zusammen, um Behörden und Unternehmen zu unterstützen, die an der Verbesserung der Netzabdeckung und der Einführung von 5G-Netzen in ganz Europa arbeiten. Die Kommission hat überarbeitete Leitlinien zu den staatlichen Beihilfen für Breitbandnetze angenommen Sie hat mit dem „Gemeinsamen Unternehmen für intelligente Netze und Dienste“ eine umfassende Forschungsinitiative zur Entwicklung von 6G-Netzen auf den Weg gebracht, um die Strategie und die Instrumente zur Entwicklung technischer Kapazitäten für 6G-Systeme festzulegen.

Ziel der digitalen Dekade ist es, dass bis 2030 alle europäischen Haushalte über eine Gigabit-Netzanbindung verfügen und alle besiedelten Gebiete über Netze mit mindestens 5G entsprechender Leistung versorgt sind. Der investitionsfreundliche EU-Rechtsrahmen für Telekommunikationsmärkte ist insbesondere im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, in der Empfehlung über relevante Märkte von 2020 und im Konnektivitäts-Instrumentarium festgelegt.



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