Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung müssen sich auf einen Paradigmenwechsel einstellen: Ende Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) verlassen. Elf Monate später, am 31. Dezember 2020, endet die Übergangsfrist, in der das Land noch Teil des Binnenmarkts und der Zollunion ist. Im Dezember ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abzuschließen, das deren künftiges Verhältnis in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens weitreichend gestalten wird. Das Abkommen wird am 1. Januar 2021 zunächst vorläufig in Kraft treten. Die provisorische Anwendung, der der Europäische Rat bis zum Jahreswechsel aller Voraussicht nach zustimmen wird, soll bis maximal zum 28. Februar 2021 gelten. Bis dahin wird das Europäische Parlament über die unbefristete Anwendung des Abkommens entscheiden.
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