Kommission schlägt vor, den Verstoß gegen EU-Sanktionen unter Strafe zu stellen

04 Dezember 2022
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Die Europäische Kommission legt heute einen Vorschlag zur Harmonisierung von Straftatbeständen und Sanktionen beim Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der EU vor. Angesichts der andauernden Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es von entscheidender Bedeutung, dass die restriktiven Maßnahmen der EU vollständig umgesetzt werden und dass sich ein Verstoß gegen diese Maßnahmen nicht auszahlt. Der Vorschlag der Kommission legt gemeinsame EU-Vorschriften fest, mit denen Verstöße gegen restriktive Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten leichter untersucht, strafrechtlich verfolgt und geahndet werden können.

Die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU nach Russlands Angriff auf die Ukraine zeigt, wie schwierig es ist, Vermögenswerte im Eigentum von Oligarchen aufzufinden, da letztere diese durch schwer zu durchschauende rechtliche und finanzielle Strukturen in verschiedenen Rechtsordnungen verbergen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird in allen Mitgliedstaaten das gleiche Strafmaß festgelegt. Dadurch werden bestehende rechtliche Schlupflöcher geschlossen und die abschreckende Wirkung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erhöht. Wichtigste Elemente des Vorschlags:

Eine Liste von Verstößen gegen EU-Sanktionen, die einen Straftatbestand darstellen, wie z. B.:

*Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an eine benannte Person, Organisation oder Einrichtung oder zu deren Gunsten;
*Versäumnis, diese Gelder einzufrieren;
*Ermöglichung der Einreise benannter Personen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder ihrer Durchreise durch dieses Hoheitsgebiet;
*Transaktionen mit Drittländern, die durch restriktive Maßnahmen der EU verboten oder eingeschränkt sind;
*Handel mit Waren oder Dienstleistungen, deren Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf, Kauf, Verbringung, Durchfuhr oder Beförderung verboten oder beschränkt ist;
*Erbringung von Finanzdiensten, die verboten oder eingeschränkt sind oder
*Erbringung sonstiger Dienstleistungen, die verboten oder eingeschränkt sind, wie Rechtsberatung, Vertrauensdienste und Steuerberatung.

Die Umgehung einer restriktiven Maßnahme der EU stellt einen Straftatbestand dar: Damit ist die (versuchte) Umgehung restriktiver Maßnahmen gemeint, indem Gelder oder die Tatsache verschleiert werden, dass eine Person der eigentliche Eigentümer von Geldern ist.
Gemeinsame Grundstandards für Sanktionen: Je nach Straftat könnte die betreffende Person mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren bestraft werden; gegen Unternehmen könnten Geldstrafen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Gesamtumsatzes der juristischen Person (Unternehmen) im Geschäftsjahr vor der Entscheidung zur Verhängung der Geldstrafe verhängt werden.

Weiteres Vorgehen

Der Vorschlag wird nun als Teil des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat die EU eine Reihe von Sanktionen gegen russische und belarussische natürliche Personen und Unternehmen verhängt. Die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU zeigt, wie schwierig es ist, Vermögenswerte im Eigentum von Oligarchen aufzufinden, da letztere diese durch komplexe rechtliche und finanzielle Strukturen in verschiedenen Rechtsordnungen verbergen – beispielsweise durch Übertragung des Eigentums an sanktionierten Vermögensgegenständen auf einen nicht von den Sanktionen betroffenen Dritten. Sie können bestehende Rechtslücken nutzen, da die strafrechtlichen Bestimmungen über Verstöße gegen EU-Sanktionen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind. Eine uneinheitliche Durchsetzung restriktiver Maßnahmen untergräbt die Fähigkeit der Union, geschlossen zu handeln.

Im Mai 2022 schlug die Europäische Kommission vor, den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen in die Liste der Straftaten mit europäischer Dimension aufzunehmen. Gleichzeitig sollen mit Blick auf die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU neue strengere Vorschriften für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten gelten. Die Vorschläge stehen im Zusammenhang mit der von der Kommission im März eingesetzten Taskforce „Freeze and Seize“.

Nach der Annahme eines Beschlusses durch den Rat am 28. November, in dem der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union als ein Bereich schwerer Kriminalität eingestuft wurde, der die Kriterien des Artikels 83 Absatz 1 AEUV erfüllt, legt die Kommission nun als zweiten Schritt diesen Vorschlag für eine Richtlinie über den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union vor.



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