Am 1. Januar 2024 traten das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die revidierte Aufsichtsverordnung in Kraft. Mit der neuen Regulierung erhöhten sich die Anforderungen an die Versicherungsvermittlung. Davon betroffen sind auch Versicherungsunternehmen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt in einer Aufsichtsmitteilung dar, was sie von den Versicherern im Bereich der neu regulierten Versicherungsvermittlung erwartet. Die neue Vermittlerregulierung sieht nicht nur höhere Anforderungen und Pflichten für vermittelnd Tätige vor. Auch Versicherungsunternehmen werden Pflichten auferlegt, dies in Zusammenhang mit ihrem Vertrieb.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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