EU verabschiedet 11. Sanktionspaket gegen Russland

25 Juni 2023
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Die Kommission begrüßt die Annahme des 11. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat. Aufbauend auf den Erkenntnissen, die im Laufe des vergangenen Jahres in der Praxis gewonnen wurden, wird mit diesem Paket sichergestellt, dass die EU-Sanktionen gegen Russland besser um- und durchgesetzt werden.

Das 11. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

 HANDELSMAẞNAHMEN

*Neues Instrument zur Bekämpfung der Umgehung von Sanktionen, das es der EU ermöglicht, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr bestimmter mit Sanktionen belegter Güter und Technologien in bestimmte Drittländer zu beschränken, in denen das Umgehungsrisiko besonders hoch ist. Dieses neue Instrument gegen Umgehungen soll nur ausnahmsweise und als letztes Mittel zum Einsatz kommen, wenn andere individuelle Maßnahmen und Demarchen der EU gegenüber den betreffenden Drittländern nicht ausreichen, um eine Umgehung zu verhindern.
*Ausweitung des Durchfuhrverbots auf bestimmte sensible Güter (z. B. fortgeschrittene Technologien, Luftfahrtgüter), die aus der EU über Russland in Drittländer ausgeführt werden. Dies wird ebenfalls das Umgehungsrisiko verringern.
*Aufnahme von 87 weiteren Organisationen in die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen. Für sie gelten strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene Technologien. Neben den bereits in der Liste aufgeführten russischen und iranischen Organisationen betrifft dies nun auch Organisationen, die in China, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrien und Armenien registriert sind.
*Beschränkung der Ausfuhr von weiteren 15 Arten technologischer Güter, die in der Ukraine auf dem Schlachtfeld vorgefunden wurden, und von Ausrüstung, die für die Herstellung solcher Güter benötigt wird. Wir arbeiten eng mit unseren Partnern zusammenarbeiten. Die Schweiz gehört nunmehr auch zu unseren Partnerländern.
*Verschärfung der Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse, indem von Einführern sanktionierter Eisen- und Stahlerzeugnisse, die in einem Drittland verarbeitet wurden, der Nachweis verlangt wird, dass die verwendeten Vorleistungsgüter nicht aus Russland stammen.
*Verbot des Verkaufs, der Übertragung und der Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums und Geschäftsgeheimnissen in Verbindung mit sanktionierten Gütern, um zu verhindern, dass diese Güter außerhalb der EU hergestellt werden.
*Ausweitung des Ausfuhrverbots für Luxusfahrzeuge auf alle Neu- und Gebrauchtwagen ab einer bestimmten Motorgröße (> 1 900 cm³) sowie auf alle Elektro- und Hybridfahrzeuge.
*Vollständiges Verbot für bestimmte Arten von Maschinenbauteilen.
*Vereinfachung des Aufbaus des Anhangs für Industriegüter, indem Produkte, die Beschränkungen unterliegen, in einem einzigen Abschnitt zusammengefasst und mit ausführlicheren Warenbeschreibungen versehen werden, damit Güter, für die Ausfuhrverbote gelten, besser identifiziert werden können und das Risiko, dass Sanktionen aufgrund einer falschen Wareneinreihung umgangen werden, verringert wird.

MAẞNAHMEN IM VERKEHRSBEREICH

*Vollständiges Verbot für Lastkraftwagen mit russischen Anhängern oder Sattelanhängern, Waren in die EU zu befördern. Damit wird die Umgehung des Verbots für russische Güterkraftverkehrsunternehmer, Waren in die EU zu befördern, unterbunden.
*Verbot des Zugangs zu EU-Häfen für Schiffe, die unter mutmaßlichem Verstoß gegen das Verbot der Einfuhr von russischem Öl oder gegen die G7-Preisobergrenze Umladungen zwischen Schiffen vornehmen.
*Verbot des Zugangs zu EU-Häfen für Schiffe, die der zuständigen Behörde eine Umladung zwischen Schiffen innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone des betreffenden Mitgliedstaats bzw. innerhalb von 12 Seemeilen von der Basislinie der Küste des Mitgliedstaats nicht mindestens 48 Stunden im Voraus melden.
*Verbot des Zugangs zu EU-Häfen für Schiffe, die ihr Schiffsortungssystem beim Transport von russischem Öl, das dem Öleinfuhrverbot oder der G7-Preisobergrenze unterliegt, manipulieren oder abschalten.

MAẞNAHMEN IM ENERGIEBEREICH

*Beendigung der Möglichkeit für Deutschland und Polen, russisches Pipeline-Öl zu importieren.
*Einführung strikter, ganz gezielter Ausnahmen vom bestehenden Ausfuhrverbot, um die Instandhaltung der Pipeline des Kaspischen Pipeline-Konsortiums, mit der kasachisches Öl durch Russland in die EU befördert wird, zu ermöglichen.
*Verlängerung der Aussetzung der Preisobergrenze für Öl aus Sachalin für Japan (bis zum 31. März 2024).

ERWEITERUNG DER SANKTIONSLISTE

Einfrieren der Vermögenswerte von über 100 weiteren Personen und Organisationen. Dazu gehören hochrangige Militärangehörige, in den Krieg involvierte Entscheidungsträger, Personen, die an der illegalen Deportation ukrainischer Kinder nach Russland beteiligt sind, Richter, die politisch motivierte Entscheidungen gegen ukrainische Staatsbürger getroffen haben, Personen, die für die Plünderung von Kulturerbe verantwortlich sind, Geschäftsleute, Propagandisten, russische IT-Unternehmen, die dem russischen Geheimdienst kritische Technologien und Software zur Verfügung stellen, Banken, die in den besetzten Gebieten tätig sind, und Organisationen, die mit den russischen Streitkräften zusammenarbeiten.

ZUSÄTZLICHE PRÄZISIERUNGEN

*Überarbeitung des Aufnahmekriteriums für Personen und Organisationen, die sich an der Umgehung von EU-Sanktionen beteiligen, unter Einbeziehung solcher Personen und Organisationen, die die Umsetzung von EU-Sanktionen erheblich behindern.
*Hinzufügung eines neuen Kriteriums, um die Aufnahme von Personen und Organisationen in die Liste zu ermöglichen, die im russischen IT-Sektor mit einer Genehmigung des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation (FSB) oder des russischen Ministeriums für Industrie und Handel tätig sind.
*Einführung einer Ausnahmeregelung, die den Verkauf von Eigentumsrechten an einem russischen Joint Venture ermöglicht, an dem auch eine gelistete Person Eigentumsrechte besitzt.
*Einführung einer Ausnahmeregelung, die die Veräußerung bestimmter Arten von Wertpapieren gestattet, die bei bestimmten gelisteten Organisationen gehalten werden.
*Klarstellung bestimmter Aspekte der Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden und die Wahrung der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten im Zusammenhang mit der Meldepflicht.
*Einführung einer Ausnahmeregelung, die die Erbringung erforderlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Firewall ermöglicht, mit der einer gelisteten Person die Kontrolle über die Vermögenswerte einer EU-Organisation entzogen wird.
*Einführung einer Ausnahmeregelung für die Erbringung von Lotsendiensten unter bestimmten Umständen.

SONSTIGE MAẞNAHMEN

*Ausweitung des Medienverbots auf fünf weitere Kanäle.
*Zusätzliche Bestimmungen über den Informationsaustausch und die Meldepflicht.
*Einführung einer vorübergehenden Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, die für den Rückzug russischer Wirtschaftsbeteiligter aus der EU gesetzlich erforderlich sind.

EU-SANKTIONEN

Die Sanktionen der EU schränken die politischen und wirtschaftlichen Optionen Moskaus erheblich ein, da sie mit beträchtlichen finanziellen Auswirkungen einhergehen und die industriellen und technologischen Kapazitäten Russlands schwächen. Sie erfüllen ihre drei wichtigsten Ziele, nämlich die militärische Fähigkeit Russlands, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu führen, zu untergraben, dem Kreml die Einnahmen zu entziehen, mit denen er den Krieg finanziert, und die Kosten für die russische Wirtschaft hochzutreiben. Die Sanktionen sind in Bezug auf alle drei Ziele wirksam. Ihre Auswirkungen nehmen mit der Zeit zu, je mehr die industrielle und technologische Basis Russlands ausgehöhlt wird.

Darüber hinaus steht der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen, David O’Sullivan, mit wichtigen Drittländern in Kontakt, damit Umgehungen gemeinsam verhindert werden. Erste konkrete Ergebnisse sind bereits sichtbar. So werden in einigen Ländern Systeme zur Überwachung, Kontrolle und Blockade von Wiederausfuhren eingerichtet. Der ungewöhnlich hohe Anstieg der Handelszahlen für ganz bestimmte Produkte und Länder beweist eindeutig, dass Russland gezielt versucht, die Sanktionen zu umgehen. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umgehung weiter verstärken und unsere Nachbarn zu einer noch engeren Zusammenarbeit bewegen. Gemeinsam mit Partnern haben wir auch eine Prioritätenliste sanktionierter Kriegsgüter aufgestellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland ausführen dürfen. Darüber hinaus haben wir innerhalb der EU auch wirtschaftlich kritische Güter ermittelt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.

Hintergrund

Die Sanktionen der EU gegen Russland erweisen sich als wirksam. Sie beeinträchtigen die Fähigkeit Russlands, weiter Krieg gegen die Ukraine zu führen, neue Waffen herzustellen und bestehende Waffen zu reparieren, und sie behindern den Transport von Material.

Die geopolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind offensichtlich, da der Krieg die globalen Rohstoffmärkte, insbesondere für Agrar- und Lebensmittelprodukte und Energie, beeinträchtigt. Die EU stellt weiterhin sicher, dass ihre Sanktionen keine Auswirkungen auf Energie-, Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus Russland in Drittstaaten haben.

Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die Europäische Kommission die Durchsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten. Die EU steht geschlossen und solidarisch an der Seite der Ukraine. Sie wird die Ukraine und die ukrainische Bevölkerung gemeinsam mit ihren internationalen Partnern so lange weiter unterstützen, wie dies erforderlich ist, und zwar auch durch zusätzliche politische, finanzielle, militärische und humanitäre Hilfe.



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