Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat neue Hinweise für Unternehmen veröffentlicht, die einen Antrag oder eine Anfrage bei der Versicherungsaufsicht stellen möchten. In Zukunft erwartet die BaFin, dass sich Unternehmen vorher intensiv mit den rechtlichen und insbesondere aufsichtsrechtlichen Fragen ihres Anliegens beschäftigen und diese Informationen an die Behörde weitergeben. Diese Anpassung der bisherigen Verwaltungspraxis ist notwendig, da die Regelwerke Solvency II und EbAV II eine feinere, individuellere Anwendung der Regulierung erfordern.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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