Neue Vorschläge für eine einfachere Besteuerung und die Reduzierung der Befolgungskosten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

27 September 2023

Die Europäische Kommission hat ein wichtiges Paket von Initiativen zur Reduzierung der Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union angenommen. Der Vorschlag „Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (Business in Europe: Framework for Income Taxation, BEFIT) soll das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden erleichtern, indem ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten großer Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Steuerbehörden leichter die geschuldeten Steuern festsetzen können. Dank der neuen, vereinfachten Vorschriften könnten die Befolgungskosten für in der EU tätige Unternehmen um bis zu 65 % sinken.

BEFIT heißt:

*Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln.
*Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst.
*Für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe wird ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der auf dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre basiert.

Die Einhaltung von Steuervorschriften kostet die Unternehmen viel Geld, weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften zurechtfinden müssen. Dies hält die Unternehmen nicht nur von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU ab, sondern es stellt auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt dar.

Der Vorschlag baut auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über eine globale Mindestbesteuerung und der Ende 2022 angenommenen Richtlinie zur Säule 2 auf. Er tritt an die Stelle der Kommissionvorschläge zur GKB (gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) und zur GKKB (gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage), die zurückgezogen werden[1]. Die neuen Vorschriften sollen verpflichtend für in der EU tätige Konzerne mit einem jährlichen Gesamtertrag von mindestens 750 Mio. EUR gelten, deren Muttergesellschaft mindestens 75 % der Eigentumsrechte oder der Ansprüche auf Gewinnbeteiligung hält.

Kleinere Gruppen können sich für die Anwendung der Regeln entscheiden, solange sie einen konsolidierten Abschluss erstellen. Dies könnte besonders für KMU von Interesse sein.

Verrechnungspreisgestaltung

Das heutige Paket umfasst auch einen Vorschlag zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU und zur Gewährleistung eines gemeinsamen Ansatzes für die Verrechnungspreisgestaltung.

Mit dem Vorschlag werden die Rechtssicherheit im Steuerbereich erhöht und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung gesenkt. Außerdem werden mit der Richtlinie die Möglichkeiten für Unternehmen reduziert, die Verrechnungspreisgestaltung für eine aggressive Steuerplanung zu nutzen.

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