Kommission zahlt erste 3 Mrd. EUR des Pakets „Makrofinanzhilfe+“ an die Ukraine aus

17 Januar 2023

Die Kommission hat heute eine erste Tranche von 3 Mrd. EUR der Makrofinanzhilfe+ (MFA+) in Höhe von bis zu 18 Mrd. EUR für die Ukraine ausgezahlt, nachdem die Verordnung über die MFA+ Mitte Dezember 2022 rasch, d. h. weniger als zwei Monate nach dem Ersuchen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 20. und 21. Oktober 2022, angenommen worden war und in Kraft getreten ist. Mit der stabilen, regelmäßigen und berechenbaren finanziellen Unterstützung von bis zu 18 Mrd. EUR für 2023 im Rahmen dieses Instruments kann die Ukraine Löhne und Pensionen weiterzahlen und grundlegende öffentliche Dienste wie Krankenhäuser, Schulen und die Unterbringung umgesiedelter Personen aufrechterhalten. Sie wird ferner in die Lage versetzt, für makroökonomische Stabilität zu sorgen und durch den russischen Angriffskrieg zerstörte kritische Infrastruktur wie Energieinfrastruktur, Wasserleitungen, Verkehrsnetze, Straßen und Brücken wieder instand zu setzen.

Um den derzeitigen Gegebenheiten in der Ukraine Rechnung zu tragen, bietet das Instrument „MFA+“ der Ukraine mehr Flexibilität und günstigere Darlehensbedingungen als Standard-MFA-Maßnahmen. Die Ukraine muss die Darlehen zu besonders Bedingungen über einen Zeitraum von bis zu 35 Jahren ab 2033 zurückzahlen. Als weiteren Ausdruck der Solidarität bot die Kommission zudem an, die Zinskosten der Ukraine zu decken, wofür die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls zusätzliche Zahlungen an den EU-Haushalt leisten würden. Überdies können EU-Mitgliedstaaten und Drittländer – falls sie dies wünschen – zusätzliche Beiträge zu dem Instrument leisten, welche als Zuschüsse verwendet würden. Die Mittel sollen dann über den EU-Haushalt bereitgestellt werden, damit die Ukraine sie in koordinierter Weise erhalten kann.

Die Mittel werden der Ukraine dabei helfen, ihren dringenden kurzfristigen Finanzierungsbedarf zu decken, und gehen mit Reformzusagen und Berichtspflichten einher, damit eine transparente und effiziente Verwendung gewährleistet ist. Diese sind in einer Vereinbarung zwischen der Ukraine und der Kommission festgelegt, die am 16. Januar 2023 in Kraft trat. Die vereinbarten politischen Bedingungen sind darauf ausgerichtet, die Institutionen der Ukraine zu stärken, den Weg für einen erfolgreichen Wiederaufbau zu ebnen und die Ukraine auf ihrem europäischen Weg zu unterstützen. Die 20 gezielten politischen Auflagen, die nach Ansicht der Ukraine und der Kommission bis Ende 2023 erfüllbar sind, betreffen vier Politikbereiche: die makrofinanzielle Stabilität, Strukturreformen und verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung sowie Energie.

Zahlungen an die Ukraine im Rahmen der Makrofinanzhilfe+ in Höhe von 1,5 Mrd. EUR pro Monat werden ab März kontinuierlich getätigt und an Bedingung geknüpft. Demnach müssen zufriedenstellende Fortschritte bei der Umsetzung der vereinbarten Auflagen erzielt und die Berichtspflichten stets eingehalten werden.

Wie werden die Darlehen im Rahmen der MFA+ finanziert?

Um die für die Darlehen erforderlichen Mittel zu sichern, nimmt die Kommission im Rahmen ihres einheitlichen Finanzierungskonzepts Gelder auf den Kapitalmärkten auf. Auf dieser Grundlage gibt die Kommission – im Namen der EU – EU-Anleihen mit einheitlicher Bezeichnung aus, anstatt Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme zu begeben. Dies ermöglicht es der EU, die Darlehen so zu strukturieren, dass sie für die Ukraine leicht zu verwalten sind, und die Kreditkosten so niedrig wie möglich zu halten, wovon die Ukraine als Empfängerin der Darlehen ebenfalls profitiert.

Um diese Mittelaufnahme für die Ukraine abzusichern, nutzt die Kommission den Spielraum des EU-Haushalts gezielt für die Ukraine. Bei diesem Spielraum handelt es sich um die Differenz zwischen der Eigenmittelobergrenze (d. h. den Mitteln, die die Kommission in einem bestimmten Jahr maximal von den Mitgliedstaaten abrufen kann) und den Mitteln, die sie zur Deckung der im Haushalt vorgesehenen Ausgaben tatsächlich benötigt. Dieser Spielraum, der schon heute dafür genutzt wird, die Mittelaufnahme für Finanzhilfeprogramme für Mitgliedstaaten abzusichern, wird den Anlegern, die in diese Anleihen investieren, garantieren, dass die der EU zur Finanzierung ukrainischer Darlehen zur Verfügung gestellten Beträge unter allen Umständen zurückgezahlt werden.

Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Angesichts der russischen Aggression kommt es jetzt entscheidend darauf an, die Ukraine dringend bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs zu unterstützen. Die heutige Auszahlung der ersten 3 Mrd. EUR der im Dezember vereinbarten Makrofinanzhilfe in Höhe von bis zu 18 Mrd. EUR zeigt, dass die Kommission so rasch und entschlossen wie möglich handelt.“

Hintergrund

Der unprovozierte und ungerechtfertigte Angriff Russlands auf die Ukraine hat unermessliches menschliches Leid und massive Zerstörungen in Städten und Gemeinden verursacht. Zusätzlich zur Soforthilfe, zur humanitären Hilfe und zur militärischen Hilfe hat die Union unverzüglich Mittel mobilisiert, um die ukrainische Regierung bei der Aufrechterhaltung ihrer wesentlichen Funktionen zu unterstützen.

Seit Beginn des Krieges beläuft sich die Gesamthilfe von Team Europa, die der Ukraine von der Europäischen Union, den EU-Mitgliedstaaten und den europäischen Finanzinstitutionen zugesagt wurde, auf bis zu 49 Mrd. EUR. Diese umfassen:

* aus dem EU-Haushalt für das Jahr 2022 gewährte oder garantierte Unterstützung in Höhe von 11,6 Mrd. EUR (einschließlich 7,2 Mrd. EUR an Soforthilfe und außerordentlicher Makrofinanzhilfe);
* aus dem EU-Haushalt für das Jahr 2023 gewährte oder garantierte Unterstützung in Höhe von bis zu 18,4 Mrd. EUR, einschließlich des Instruments „MFA+“, wovon 3 Mrd. EUR heute ausgezahlt werden;
* von den EU-Mitgliedstaaten mobilisierte bilaterale finanzielle und humanitäre Hilfe im Wert von insgesamt 7,3 Mrd. EUR;
* über 78 000 Tonnen an Hilfe in Form von Sachleistungen im geschätzten Wert von über 500 Mio. EUR, die der Ukraine von den EU-Mitgliedstaaten und Partnern über das Katastrophenschutzverfahren der Union geliefert wurden;
* militärische Unterstützung im Wert von 11 Mrd. EUR, davon 3,1 Mrd. EUR im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität.

Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten auch durch Aufnahme von Millionen ukrainischer Kriegsflüchtlinge ihre beispiellose Solidarität zum Ausdruck gebracht. Zur Unterstützung dieser Anstrengungen hat die EU die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert, in deren Rahmen mehr als vier Millionen Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, EU-weit Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnungen, zum Bildungs- und zum Gesundheitssystem erhalten haben.

Die Kommission koordiniert außerdem ihre bislang größte Operation im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens mit einem breiten Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Bürgerinnen und Bürger. Diese erstrecken sich unter anderem auf die Bereiche Gesundheit, Energie, Nahrungsmittel und Landwirtschaft und umfassen die Bereitstellung von Unterkünften, Maschinen und unerlässlicher Ausrüstung im Medizin- und Energiebereich sowie die Durchführung von Evakuierungen.

Darüber hinaus hat die Kommission seit dem Frühjahr mit den Mitgliedstaaten und der Energiegemeinschaft das ukrainische Energiesystem gestützt und ihre Anstrengungen nach dem gezielten Beschuss zentraler Energieinfrastruktur weiter intensiviert. Das EU-Katastrophenschutzverfahren hat unter anderem den Transport von Generatoren, Transformatoren und Kabeln erleichtert. Im Rahmen des von der Energiegemeinschaft auf Ersuchen der Europäischen Kommission eingerichteten Fonds zur Unterstützung des Energiesektors wurden über 156 Mio. EUR zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs im Energiesektor bereitgestellt. Darüber hinaus hat die Kommission aus den EU-Reserven Schutzvorrichtungen und Ausrüstungen zur Abwehr chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Bedrohungen im Wert von mehr als 40 Mio. EUR geliefert und 13 Mio. EUR für die Instandsetzung von Labors bereitgestellt, die von den russischen Besatzern in Tschernobyl beschädigt wurden.

Zur Unterstützung der Ukraine hat die Kommission auch Maßnahmen zur Erleichterung des Handels vorgeschlagen, insbesondere die Aussetzung der Importzölle auf ukrainische Ausfuhren und die Einrichtung von Solidaritätskorridoren, die der Ukraine die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse erleichtern sollen.

Die Anstrengungen, die die EU zur Unterstützung der Ukraine unternimmt, ergänzen das umfassende Maßnahmenpaket, mit dem die dramatischen Folgen des russischen Angriffskriegs abgemildert werden sollen. Durch die russische Invasion haben sich die Energiepreise und die allgemeinen Lebenshaltungskosten für die Bürgerinnen und Bürger in der EU drastisch erhöht. Vor diesem Hintergrund haben die EU und die Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen getroffen, um Unternehmen und privaten Haushalten, insbesondere den schwächsten unter ihnen, dabei zu helfen, ihre Energierechnungen zu zahlen, und um den Zugang zur Energieversorgung sicherzustellen.



Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *