Die Europäische Kommission empfiehlt dem Rat, die Beitrittsperspektive der Ukraine, Moldaus und Georgiens zu bestätigen

19 Juni 2022

Die Europäische Kommission hat heute auf Aufforderung des Rates ihre Stellungnahmen zu den Anträgen Antrag der Ukraine, Georgiens und der Republik Moldau auf Beitritt zur EU vorgelegt. Die heutigen Stellungnahmen stützen sich auf die Bewertung der Kommission anhand der drei vom Europäischen Rat vereinbarten Kriterienkataloge für den EU-Beitritt: politische Kriterien, wirtschaftliche Kriterien und Fähigkeit eines Landes, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen (EU-Besitzstand) zu erfüllen. Die Stellungnahmen berücksichtigen auch die Bemühungen der Ukraine, Moldaus und Georgiens bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Assoziierungsabkommen und den zugehörigen vertieften und umfassenden Freihandelszonen, die einen wesentlichen Teil des EU-Besitzstands abdecken.

Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ukraine bei der Erreichung der institutionellen Stabilität, die Garant für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte sowie für die Achtung und den Schutz von Minderheiten ist, insgesamt weit fortgeschritten ist, weiterhin eine solide makroökonomische Bilanz aufweist, dank makroökonomischer und finanzieller Stabilität eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit unter Beweis gestellt hat, jedoch die ehrgeizigen strukturellen Wirtschaftsreformen weiter vorantreiben muss. Sie hat in vielen Bereichen schrittweise eine Annäherung an wesentliche Teile des EU-Besitzstands erreicht.

Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission, dass der Ukraine die Perspektive einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union eröffnet wird. Das Land sollte den Status eines Beitrittskandidaten erhalten, auch wenn in einer Reihe von Bereichen noch Maßnahmen ergriffen werden müssen.

In Bezug auf Moldau kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass das Land über eine solide Grundlage verfügt, um die institutionelle Stabilität zu erreichen, die Garant für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten ist. Ferner wird die makroökonomische Politik als hinreichend solide beurteilt und es wurden Fortschritte bei der Stärkung des Finanzsektors und der Rahmenbedingungen für Unternehmen verzeichnet, jedoch müssen noch zentrale Wirtschaftsreformen durchgeführt werden. Das Land hat eine solide Basis für eine weitere Angleichung an den EU-Besitzstand geschaffen.

Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission, dass Moldau die Perspektive einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union eröffnet wird. Das Land sollte den Status eines Beitrittskandidaten erhalten, auch wenn in einer Reihe von Bereichen noch Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Europäische Kommission kommt zu dem Schluss, dass Georgien über eine Grundlage verfügt, um die institutionelle Stabilität zu erreichen, die Garant für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte sowie für die Achtung und den Schutz von Minderheiten ist, auch wenn die jüngsten Entwicklungen die Fortschritte des Landes untergraben haben. Georgien hat ein hohes Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht und verfügt über eine solide Bilanz in der Wirtschaftspolitik und über günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen, doch es bedarf weiterer Reformen zu Verbesserung des Funktionierens der Marktwirtschaft. Darüber hinaus hat Georgien insgesamt eine solide Grundlage für die weitere Angleichung an den EU-Besitzstand geschaffen.

Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission, dass Georgien die Perspektive einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union eröffnet wird. Das Land sollte den Status eines Beitrittskandidaten erhalten, sobald eine Reihe von Prioritäten umgesetzt worden ist.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Die Ukraine, Moldau und Georgien teilen das starke und legitime Bestreben, der Europäischen Union beizutreten. Heute senden wir ihnen ein klares Zeichen für die Unterstützung ihrer Bestrebungen, die sie trotz schwieriger Umstände fortsetzen. Dabei halten wir an unseren europäischen Werten und Normen fest und geben den Weg vor, der sie zu einem EU-Beitritt führt. Die Stellungnahmen der Kommission stellen einen Meilenstein in unseren Beziehungen dar. Es ist wirklich ein historischer Tag für die Bevölkerung der Ukraine, Moldaus und Georgiens. Wir bekräftigen, dass diese Länder zu gegebener Zeit zur Europäischen Union gehören werden. Für die nächsten Schritte sind nun unsere Mitgliedstaaten zuständig.“

Olivér Várhelyi‚ Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, fügte hinzu: „Wir haben rasch und effizient gearbeitet, um unsere Stellungnahmen in Rekordzeit vorlegen zu können. Die Mitgliedstaaten dürften ihre Entscheidung in den kommenden Tagen präsentieren, aber unsere Partnerländer sollten die in unseren Empfehlungen dargelegten Schlüsselreformen bereits jetzt in Angriff nehmen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, damit die Ukraine, Moldau und Georgien auf ihrem Weg in die EU vorankommen.“

Nächste Schritte

Auf der Grundlage der Stellungnahmen der Europäischen Kommission müssen die EU-Mitgliedstaaten nun einstimmig über die nächsten Schritte entscheiden.

Die Anträge der Ukraine, Georgiens und Moldaus auf EU-Beitritt werden unter Zugrundelegung der Stellungnahmen der Kommission auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates am 23. und 24. Juni erörtert. In der Zwischenzeit bleibt die EU entschlossen, im Einklang mit den bestehenden Assoziierungsabkommen und den vertieften und umfassenden Freihandelszonen noch engere Beziehungen zu knüpfen und die Partnerschaften zu vertiefen, um die Ukraine, Moldau und Georgien zu unterstützen.

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