EU beschließt fünftes Sanktionspaket gegen Russland

09 April 2022
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Die EU-Kommission begrüßt die heutige Einigung im Rat auf ein fünftes Sanktionspaket gegen das Putin-Regime als Reaktion auf den brutalen Angriff gegen die Ukraine und die dort lebenden Menschen. Zusammen mit den vier vorangegangenen Paketen wird der Kreml durch diese Sanktionen wirtschaftlich noch stärker unter Druck gesetzt und von Finanzierungsquellen für seine Invasion der Ukraine abgeschnitten. Diese Maßnahmen sind umfassender und strenger, so dass sie die russische Wirtschaft noch härter treffen. Die Schritte wurden mit den internationalen Partnern abgestimmt. Die Kommission und der EAD arbeiten derzeit an weiteren Vorschlägen für mögliche Sanktionen, auch in Bezug auf Öleinfuhren, und prüfen einige der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Ideen wie etwa Strafzölle oder spezielle Zahlungskanäle wie Treuhandkonten. Von den Sanktionen abgesehen, hat die EU deutlich gemacht, dass eine größere Unabhängigkeit von russischen Energieeinfuhren dringend geboten ist. In ihrer REPower-Mitteilung vom 8. März kündigte die Kommission eine Strategie für eine schnellstmögliche Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland an. Mit der Umsetzung wurde bereits begonnen.

Das heutige Paket umfasst die folgenden sechs Elemente:

1. Einfuhrverbot für Kohle

Einfuhrverbot für alle Formen russischer Kohle. Das betrifft ein Viertel aller russischen Kohle-Exporte und bedeutet für Russland Einnahmeverluste von 8 Mrd. EUR jährlich.

2. Finanzielle Maßnahmen

Vollständiges Transaktionsverbot für vier russische Banken und Einfrieren ihrer Vermögenswerte, sodass diese Banken nun völlig vom Markt abgeschnitten sind. Der Marktanteil dieser Banken beläuft sich auf 23 % des russischen Bankensektors; das russische Finanzsystem wird damit weiter geschwächt.
Verbot der Erbringung hochwertiger Krypto-Dienstleistungen für Russland. Dies wird dazu beitragen, potenzielle Schlupflöcher zu schließen.
Verbot, Trusts — und somit vermögende Russen — zu beraten. Hierdurch wird es für sie schwieriger, ihr Vermögen in der EU anzulegen.

3. Verkehr

Vollständiges Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU. Bestimmte Ausnahmen gelten für lebensnotwendige Güter wie Agrarprodukte und Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie.
Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in EU-Häfen. Ausnahmen gelten u. a. für medizinische Güter, Lebensmittel, Energie und humanitäre Hilfe.

4. Gezielte Ausfuhrverbote

Weitere gezielte Ausfuhrverbote im Umfang von 10 Mrd. EUR in Bereichen, die Russland aufgrund seiner hohen Abhängigkeit von Lieferungen aus der EU empfindlich treffen. Hierzu gehören Quanteninformatik, modernste Halbleiter, sensible technische Geräte, Transportmittel und Chemikalien. Besondere Katalysatoren für Raffinerien fallen ebenfalls hierunter. Dies wird die technologische Basis und die industrielle Kapazität Russlands weiter schwächen.
Aufnahme von Flugturbinenkraftstoff und Kraftstoffadditiven, die von der russischen Armee verwendet werden können, in das bestehende Ausfuhrverbot.

5. Erweiterte Einfuhrverbote

Zusätzliche Einfuhrverbote im Umfang von 5,5 Mrd. EUR für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen (auch Wodka), sonstige alkoholische Getränke, erlesene Meeresfrüchte (auch Kaviar) und eine Maßnahme zur Verhinderung einer Umgehung des Importverbots für Kali aus Belarus. Damit können auch Schlupflöcher zwischen Russland und Belarus gestopft werden.

6. Abkoppelung Russlands von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern; rechtliche Klarstellungen und Durchsetzung

Vollständiges Verbot der Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU. Die zuständigen Behörden können begrenzte Ausnahmen zulassen, wenn keine tragfähige Alternative vorhanden ist.
Einschränkung der finanziellen und nicht-finanziellen Unterstützung russischer öffentlicher oder öffentlich kontrollierter Einrichtungen im Rahmen von Programmen der EU, von Euratom und der Mitgliedstaaten. So wird die Kommission zusätzlich zu den bereits angekündigten Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Bildung die Beteiligung russischer öffentlicher Einrichtungen oder verbundener Unternehmen an allen laufenden Finanzhilfevereinbarungen beenden und alle damit verbundenen Zahlungen im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa, Euratom und Erasmus+ aussetzen. Im Rahmen dieser Programme werden keine neuen Verträge oder Vereinbarungen mit russischen öffentlichen Einrichtungen oder verbundenen Unternehmen mehr geschlossen.
Beseitigung von Überschneidungen zwischen Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und modernster Technik mit anderen Bestimmungen.
Ausweitung des Verbots der Ausfuhr von Banknoten und des Verkaufs übertragbarer Wertpapiere auf alle amtlichen EU-Währungen.

Die Kommission begrüßt ferner, dass weitere 217 Einzelpersonen und 18 Einrichtungen nun mit Sanktionen belegt wurden. Hierzu gehören alle 179 Mitglieder der sogenannten „Regierungen“ und „Parlamente“ von Donezk und Luhansk. Seit 2014 wurden insgesamt 1091 Personen und 80 Organisationen mit Sanktionen belegt.

Leitlinien für die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen aus Russland und Belarus

Die Kommission hat am 5. April Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten zur Einschätzung und Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung in der EU durch russische und belarussische Investitionen vorgelegt. Hierin wird auf das erhöhte Risiko durch Investitionen unter Einfluss der russischen oder belarussischen Regierung im Zusammenhang mit dem russischen Einmarsch in der Ukraine hingewiesen. Die an der Überprüfung von Investitionen beteiligten Behörden und die für die Durchsetzung von Sanktionen zuständigen Behörden werden zu einer engen Zusammenarbeit aufgerufen. Sofern nicht bereits geschehen, sollen die Mitgliedstaaten dringend umfassende Mechanismen zur Überprüfung von Investitionen einrichten. Sie werden ferner aufgefordert, die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche durchzusetzen, um den Missbrauch des EU-Finanzsystems durch Investoren aus Russland und Belarus zu verhindern.

Hintergrund

Der heutige Beschluss baut auf den weitreichenden Maßnahmen auf, mit denen die EU auf die russische Aggression gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine und die immer brutaleren Angriffe auf ukrainische Zivilisten und Städte reagiert hat.

Als Hüterin der EU-Verträge wacht die Europäische Kommission darüber, dass die EU-Sanktionen in der gesamten Union durchgesetzt werden. Die EU steht geschlossen und solidarisch an der Seite der Ukraine und wird die Ukraine und ihre Menschen gemeinsam mit ihren internationalen Partnern weiterhin unterstützen, auch durch zusätzliche politische, finanzielle und humanitäre Hilfe.

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