Die Europäische Kommission hat heute auf Aufforderung des Rates ihre Stellungnahmen zu den Anträgen Antrag der Ukraine, Georgiens und der Republik Moldau auf Beitritt zur EU vorgelegt. Die heutigen Stellungnahmen stützen sich auf die Bewertung der Kommission anhand der drei vom Europäischen Rat vereinbarten Kriterienkataloge für den EU-Beitritt: politische Kriterien, wirtschaftliche Kriterien und Fähigkeit eines Landes, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen (EU-Besitzstand) zu erfüllen. Die Stellungnahmen berücksichtigen auch die Bemühungen der Ukraine, Moldaus und Georgiens bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Assoziierungsabkommen und den zugehörigen vertieften und umfassenden Freihandelszonen, die einen wesentlichen Teil des EU-Besitzstands abdecken.
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