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Zahl der Insolvenzen in der DACH Region 2020 wegen Staatshilfen rückläufig

26 Januar 2021
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Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Pandemiejahr 2020 in Deutschland, Österreich und der Schweiz gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Allerdings fiel der Rückgang in den drei Ländern recht unterschiedlich aus. In Österreich war das Minus mit 40 Prozent deutlich stärker als in Deutschland mit acht Prozent und in der Schweiz mit 19 Prozent. Unterschiede gab es auch bei den Neugründungen. Während in Deutschland und der Schweiz die Zahl der neugegründeten Firmen gegenüber 2019 leicht gestiegen ist, wurde der Gründergeist durch die Pandemie in Österreich offenbar gebremst. Dort war ein Rückgang um 15 Prozent festzustellen. Das geht aus der aktuellen DACH-Studie zu Insolvenzen und Neugründungen 2020 von Bisnode D&B hervor.
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Trump, Twitter, Edelman und die Bankrotterklärung des Staates

23 Januar 2021
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Nobert Häring

Die globale Führungsmacht wählt und erduldet vier Jahre lang einen aus Prinzip lügenden Präsidenten, bis private Betreiber sozialer Medien den Regierungschef von seinen direkten Kommunikationskanälen abklemmen. Die führende PR-Agentur Edelman liefert die angebliche Bestätigung, dass diese pervertierte Form der Gewaltenteilung das sei, was das Volk will. Unternehmen müssen, wenn alle Vermögenswerte von den Schulden aufgezehrt sind, Konkurs anmelden. Sonst werden die Verantwortlichen wegen Konkursverschleppung belangt. Legt man den gleichen Maßstab an die Politik an, dass sie Bankrott, Unfähigkeit zur Selbstkontrolle, offen erklären muss, dann – und nur dann – kann man es begrüßen, dass die US-Firmen Twitter und Facebook den Präsidenten der USA ausgesperrt haben, dass sie ihm nach seiner umstrittenen Rolle bei der Erstürmung des US-Parlaments am 6. Januar jede Möglichkeit genommen haben, seine Millionen Follower über seine etablierten direkten Kanäle zu erreichen.
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Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Refinitiv durch die Londoner Börse unter Auflagen

16 Januar 2021
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Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Refinitiv durch die Londoner Börsengruppe („LSEG“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ergeht unter der Bedingung, dass LSEG seine Verpflichtungszusagen vollständig umsetzt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Der Infrastrukturwettbewerb bei Handelsdienstleistungen und der Zugang zu Finanzdatenprodukten zu fairen und gleichen Bedingungen sind für die europäische Wirtschaft und insbesondere für Verbraucher und Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Heute können wir die geplante Übernahme von Refinitiv durch LSEG genehmigen, da die LSEG Verpflichtungen eingegangen ist, die sicherstellen, dass die Märkte offen und wettbewerbsfähig bleiben und die Übernahme nicht zu höheren Preisen oder weniger Auswahl und Innovation für diese Produkte führt.“ Dem heutigen Beschluss ging eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme voraus, bei der die Tätigkeiten von LSEG und Refinitiv zusammengelegt werden sollen. Die Londoner Börse (LSEG) ist ein globales Finanzmarktinfrastrukturunternehmen, das auch mit Finanzdaten handelt. Refinitiv ist Anbieter von Finanzdatenprodukten. Das Unternehmen kontrolliert auch Tradeweb, das elektronische Handelsplätze betreibt. 
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Hype um Kryptowerte

13 Januar 2021
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Die BaFin nimmt die Kursentwicklung auf den Märkten für Kryptowerte zum Anlass, Verbraucherinnen und Verbraucher erneut vor den Risiken solcher Investments zu warnen. Sie sollten sich nicht von den in der jüngeren Vergangenheit zu verzeichnenden Preisanstiegen bekannter Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Ether, XRP, Bitcoin Cash und Litecoin blenden lassen. Die BaFin warnt nicht nur vor den Risiken beim direkten Erwerb von Kryptowerten. Riskant sind auch derivative Finanzinstrumente wie finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Zertifikate, die den Kursverlauf von Kryptowerten abbilden (siehe BaFinJournal September 2020).
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Das Kanzleramt vor dem Untersuchungsausschuss Wirecard – Kommentar im Vorfeld zu der morgigen Sondersitzung

11 Januar 2021
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Sehr geehrte Damen und Herren,

der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Fabio De Masi, erklärt im Vorfeld der Sitzung des Wirecard Untersuchungsausschusses mit dem Leiter der Abteilung Wirtschafts- und Finanzpolitik im Bundeskanzleramt, Lars-Hendrik Röller:

„Die Aktenlage ist klar: die Payment-Lizenzen für Wirecard in China waren seit Ende 2018 Thema für die Bundesregierung. Anders als vom Kanzleramt dargestellt, hat Wirecard nicht zufällig zum deutsch-chinesischen Finanzdialog gepasst, weil Herr Guttenberg gerade zu Besuch bei der Bundeskanzlerin war. Der deutsch-chinesische Finanzdialog im Januar 2019 wurde vielmehr von Beginn an mit einem Schwerpunkt auf Wirecard geführt und dafür ein eigener Absatz in der Erklärung verankert. Dem Kanzleramt sollte ein Erfolg anlässlich der China-Reise der Kanzlerin serviert werden. Wirecard war ,Irgendwas‘ mit Internet und FinTech. Die Bundeskanzlerin hat beim mächtigsten Mann Chinas für die kriminelle Bude Wirecard lobbyiert. Und dies, obwohl ihr das Kanzleramt aufgrund der Vorwürfe gegen Wirecard zuvor von einem Treffen mit dem damaligen Wirecard CEO Markus Braun abgeraten hatte.“ De Masi weiter:

„Das Bundeskanzleramt hat den Leihbeamten der Bundesbank, der von einem Treffen mit Dr. Markus Braun abgeraten hatte, zudem auf den Untersuchungsausschuss gezielt vorbereitet. Dieser berief sich bei einfachsten Fragen auf Erinnerungslücken. So konnte er nicht beantworten, ob er in weiteren Fällen von Treffen mit CEOs von DAX 30 Konzernen aus Termingründen abgeraten hat, obwohl er nicht den Terminkalender der Kanzlerin führte. All diese Widersprüche werden auch Herrn Röller einholen!“

Die morgige Sitzung ist eine Nachholsitzung (am 17. Dezember konnten aus zeitlichen Gründen nicht alle Zeugen befragt werden) und beginnt um 16 Uhr. Eingeladene Zeugen sind:

– Prof. Lars-Hendrik Röller
– Joschka Langenbrinck
– Ole von Beust

Am Donnerstag um 12 Uhr gibt es eine erneute Sitzung zum Thema Banken und Kredite an Wirecard.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Sara Feiner Solís
________________________________
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Bundestagsbüro Fabio De Masi, MdB
stellv. Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. im Bundestag

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-77013
Fax: +49 30 227-70012
www.fabio-de-masi.de

Brexit : Handelsabkommen bringt Paradigmenwechsel für Menschen und Unternehmen in Europa

30 Dezember 2020
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Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung müssen sich auf einen Paradigmenwechsel einstellen: Ende Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) verlassen. Elf Monate später, am 31. Dezember 2020, endet die Übergangsfrist, in der das Land noch Teil des Binnenmarkts und der Zollunion ist. Im Dezember ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abzuschließen, das deren künftiges Verhältnis in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens weitreichend gestalten wird. Das Abkommen wird am 1. Januar 2021 zunächst vorläufig in Kraft treten. Die provisorische Anwendung, der der Europäische Rat bis zum Jahreswechsel aller Voraussicht nach zustimmen wird, soll bis maximal zum 28. Februar 2021 gelten. Bis dahin wird das Europäische Parlament über die unbefristete Anwendung des Abkommens entscheiden.
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Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

27 Dezember 2020
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Nach intensiven Verhandlungen hat die Europäische Kommission am 24. Dezember eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich über die Modalitäten seiner künftigen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union erzielt. Ursula von der Leyen‚ Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: „Es hat sich gelohnt, für diese Einigung einzutreten, denn wir verfügen jetzt über ein gerechtes und ausgewogenes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, das unsere europäischen Interessen schützen, einen fairen Wettbewerb gewährleisten und unseren Fischereigemeinden die dringend benötigte Berechenbarkeit bieten wird. Zu guter Letzt können wir den Brexit hinter uns lassen und nach vorne schauen. Europa schreitet jetzt voran.“ Michel Barnier, Chefunterhändler der Europäischen Kommission, sagte hierzu: „Die vergangenen vier Jahre waren sehr intensiv – dies gilt insbesondere für die letzten neun Monate, in denen wir den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und eine ganz neue Partnerschaft ausgehandelt haben. Heute haben wir uns schlussendlich eine Einigung erzielt. Während dieser Verhandlungen stand der Schutz unserer Interessen im Mittelpunkt, und ich freue mich, dass es uns gelungen ist, dieses Ziel zu erreichen. Es ist nun Sache des Europäischen Parlaments und des Rates, zu dieser Einigung Stellung zu beziehen.“

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FINMA : Strategische Ziele 2021 bis 2024

22 Dezember 2020
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mitte November  ihre strategischen Ziele für die Periode von 2021 bis 2024 veröffentlicht. Die insgesamt zehn Ziele zeigen auf, wie die FINMA ihr gesetzliches Mandat erfüllen will und welche Schwerpunkte sie dabei setzt. Die Ziele betreffen verschiedene Bereiche des Kunden- und Systemschutzes, aber auch betriebliche Themen. Mit dem Jahr 2021 bricht für die FINMA eine neue Strategieperiode an. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag hat der FINMA-Verwaltungsrat die strategischen Ziele 2021-2024 festgelegt und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Die Genehmigung des Bundesrates erfolgte nun am 18. November 2020. Die FINMA legt zudem in „Schwerpunkten“ dar, wie sie die strategischen Ziele in den kommenden vier Jahren konkret umsetzen wird.
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Gesetzliche Rechtsfolgen und Maßnahmen der BaFin in Bezug auf Länder mit erhöhtem Risiko

17 Dezember 2020
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Das Rundschreiben 06/2020 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten) richtet sich an alle unter der BaFin stehende Verpflichtete nach dem GwG in der Bundesrepublik Deutschland.  Auf der Grundlage des Artikels 9 der Vierten Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 hat die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016 Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/855 vom 07.05.2020. Sie umfasst die folgenden Länder: Nordkorea, Iran, Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Irak, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Mauritius, Mongolei, Myanmar/Birma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Simbabwe, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda und Vanuatu.  Mehr…

Ehemaligen ING-Konzernchef Ralph Hamers strafrechtlich verfolgt

10 Dezember 2020
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Der Gerichtshof Den Haag (Niederlanden) will erreichen, dass die Staatsanwaltschaft den ehemaligen ING-Konzernchef Ralph Hamers strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2018 schloss ING mit der Staatsanwaltschaft aufgrund einer gescheiterten Anti-Geldwäsche-Politik einen Vergleich über 775 Millionen, bei dem Hamers selbst verschont blieb. Pieter Lakeman, Vorsitzender der Stiftung „Stichting Onderzoek Bedrijfs Informatie SOBI“, forderte den Gerichtshof auf, der Staatsanwaltschaft aufzutragen, Ralph Hamers (seit September CEO der Schweizer Bank UBS) doch noch strafrechtlich zu belangen. Lakeman sieht die Strafverfolgung als positives Signal für die Finanzwelt Europas. Für das Gericht ist es wichtig, “dass in einem öffentlichen Strafverfahren der Grundsatz bestätigt wird, dass auch Vorstandsmitglieder einer Bank nicht ungestraft davonkommen, wenn sie sich erwiesenermaßen verbotener Handlungen schuldig gemacht haben. Die Bürger müssen sehen können, dass ein solches Verhalten auch von der Regierung nicht akzeptiert wird.” 
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