Henrik Gerlach
Am 30. Dezember 2023 trat das Kreditzweitmarktgesetz in Kraft. Es bringt unter anderem neue Regeln für den Verkauf notleidender Kredite mit sich. Dabei stellt es erstmals auch Unternehmen unter die Aufsicht der BaFin, die bisher keine Berührungspunkte mit der Finanzaufsicht hatten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Antworten auf die wichtigsten Fragen für betroffene Kreditdienstleistungsinstitute. Das „Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz)“ – kurz: KrZwMG – trifft Regelungen hinsichtlich des Verkaufs notleidender Kredite (non-performing Loans – NPLs) von Kreditinstituten an Kreditkäufer und der Erbringung von Kreditdienstleistungen. Aufsicht und Unternehmen werden zudem mit engen Fristen konfrontiert. Mehr…