Kommission, Programm „Breakthrough Energy Catalyst“ und Europäische Investitionsbank bringen Partnerschaft im Bereich Klimatechnologien voran

07 November 2021
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Auf der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP 26) in Glasgow haben Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Bill Gates, der Gründer des Netzwerks „Breakthrough Energy“, gemeinsam mit dem Präsidenten der Europäischen Investitionsbank Werner Hoyer offiziell eine zukunftsweisende Partnerschaft geschlossen, mit der Investitionen in essenzielle Klimatechnologien angekurbelt werden sollen. Die heutige Unterzeichnung einer Absichtserklärung knüpft an die ursprüngliche Ankündigung im Rahmen des Ministertreffens zur Innovationsmission im Juni dieses Jahres an. Mithilfe der von der Kommission, der Europäischen Investitionsbank und dem Programm „Breakthrough Energy Catalyst“ geschlossenen Partnerschaft werden zwischen 2022 und 2026 bis zu 820 Mio. EUR (1 Mrd. USD) mobilisiert, um die Einführung innovativer Technologien, die zur Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Klimaziele der EU für 2030 beitragen werden, zu beschleunigen und diese rasch zu vermarkten. Durch jeden Euro aus öffentlichen Mitteln dürften drei Euro aus privaten Mitteln generiert werden. Mehr…

Konsultation des Entwurfs für ein Rundschreiben zu weiteren Anforderungen an eigene LGD-Schätzungen

26 Oktober 2021
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Mit dem Rundschreiben 3/2019 (BA) hatte die BaFin u. a. die „Leitlinien für die PD-Schätzung, die LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen“ (EBA/GL/2017/16) zum 01.01.2021 in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Den dort enthaltenen Anforderungen an eigene LGD-Schätzungen hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) seither durch ihre „Leitlinien für die einem Konjunkturabschwung angemessene LGD-Schätzung („Downturn-LGD-Schätzung“)“ (EBA/GL/2019/03) und die „Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schätzungen anwenden“ (EBA/GL/2020/05) weitere Anforderungen hinzugefügt. Mit dem im Entwurf beigefügten Rundschreiben übernimmt die BaFin beide EBA-Leitlinienit dem Rundschreiben 3/2019 (BA) hatte die BaFin u. a. die „Leitlinien für die PD-Schätzung, die LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen“ (EBA/GL/2017/16) zum 01.01.2021 in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Den dort enthaltenen Anforderungen an eigene LGD-Schätzungen hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) seither durch ihre „Leitlinien für die einem Konjunkturabschwung angemessene LGD-Schätzung („Downturn-LGD-Schätzung“)“ (EBA/GL/2019/03) und die „Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schätzungen anwenden“ (EBA/GL/2020/05) weitere Anforderungen hinzugefügt.  Mehr…

Dr. Jens Weidmann verlässt die Bundesbank

23 Oktober 2021

Bun­des­bank­prä­si­dent Jens Weid­mann hat Bun­des­prä­si­dent Frank-Wal­ter Stein­mei­er um seine Ent­las­sung aus dem Amt zum 31. De­zem­ber 2021 ge­be­ten. Er ver­lässt die Bun­des­bank, an deren Spit­ze er seit Mai 2011 stand, aus per­sön­li­chen Grün­den. „Ich bin zur Über­zeu­gung ge­langt, dass mehr als 10 Jahre ein gutes Zeit­maß sind, um ein neues Ka­pi­tel auf­zu­schla­gen – für die Bun­des­bank, aber auch für mich per­sön­lich“, schreibt Weid­mann in einem Brief an die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Bank. In sei­nen Dan­kes­wor­ten an die Be­leg­schaft ver­weist Weid­mann auf das ge­mein­sam Er­reich­te: „Das Um­feld, in dem wir ope­rie­ren, hat sich mas­siv ver­än­dert und die Auf­ga­ben der Bun­des­bank sind ge­wach­sen. Die Fi­nanz­kri­se, die Staats­schul­den­kri­se und zu­letzt die Pan­de­mie haben in Po­li­tik und Geld­po­li­tik zu Ent­schei­dun­gen ge­führt, die lange nach­wir­ken wer­den. Mir war es dabei immer wich­tig, dass die klare, sta­bi­li­täts­ori­en­tier­te Stim­me der Bun­des­bank deut­lich hör­bar bleibt. Mit viel Sach­kennt­nis haben sich die Fach­be­rei­che in die Dis­kus­sio­nen um die rich­ti­gen Leh­ren aus der Krise und um den Ord­nungs­rah­men der Wäh­rungs­uni­on ein­ge­bracht. Wich­ti­ge re­gu­la­to­ri­sche Än­de­run­gen sind be­schlos­sen wor­den. Die Neu­ord­nung der Ban­ken­auf­sicht in Eu­ro­pa hat nicht nur zu kom­plett neuen Auf­sichts­struk­tu­ren bei der EZB, son­dern auch zu einer ge­stärk­ten Rolle der Bun­des­bank ge­führt. Auch die neuen Ver­ant­wort­lich­kei­ten der Bun­des­bank im Be­reich der Fi­nanz­sta­bi­li­tät un­ter­strei­chen un­se­re zen­tra­le Rolle, wenn es um ein funk­ti­ons­fä­hi­ges Fi­nanz­sys­tem geht.“
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Goldsparkasse.de: BaFin ermittelt gegen den Förderverein für Wettbewerb und Verbraucherschutz e.V., Neumünster

20 Oktober 2021

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Förderverein für Wettbewerb und Verbraucherschutz e.V. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Verein wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf der vom Förderverein für Wettbewerb und Verbraucherschutz e.V. betriebenen Website goldsparpasse.de rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt oder vermittelt. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Mehr…

Protokoll zu Irland und Nordirland: Kommission schlägt maßgeschneiderte Regelungen zugunsten Nordirlands vor

14 Oktober 2021
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Die Europäische Kommission hat maßgeschneiderte Regelungen vorgeschlagen, um auf die Schwierigkeiten zu reagieren, mit denen die Menschen in Nordirland aufgrund des Brexits konfrontiert sind. So soll die Beförderung von Waren von Großbritannien nach Nordirland weiter erleichtert werden. Vorangegangen waren ausführliche Gespräche mit der Regierung des Vereinigten Königreichs in den vergangenen Monaten sowie Kontakte der Europäischen Kommission mit führenden Politikern, Unternehmen, der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern in Nordirland. Die Kommission macht auch Vorschläge zu Punkten, auf die in dem im Juli 2021 veröffentlichten Kabinettsbeschluss des Vereinigten Königreichs hingewiesen wurde. Die Kommission ist nun bereit, intensive Gespräche mit der Regierung des Vereinigten Königreichs aufzunehmen, um so bald wie möglich zu einer einvernehmlichen dauerhaften Lösung zu gelangen. Sie wird sich dabei eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat abstimmen.
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EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus

08 Oktober 2021

Die Europäische Kommission stellt heute erstmals eine EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens vor. Angesichts der besorgniserregenden Zunahme von Antisemitismus in Europa und auch außerhalb Europas ist in der Strategie eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die sich auf drei Schwerpunkte konzentrieren: Verhütung aller Formen von Antisemitismus, Schutz und Förderung jüdischen Lebens sowie Förderung von Forschung, Aufklärung und Gedenken an den Holocaust. In der Strategie werden Maßnahmen mit dem Ziel vorgeschlagen, zur Eindämmung von Antisemitismus im Internet die Zusammenarbeit mit Online-Unternehmen zu intensivieren, den öffentlichen Raum und Gebetsstätten besser zu schützen, ein europäisches Forschungszentrum für Antisemitismus in der heutigen Zeit einzurichten und ein Netz von Orten aufzubauen, an denen der Holocaust geschah. Diese Maßnahmen werden durch die internationalen Bemühungen der EU, im weltweiten Kampf gegen Antisemitismus eine Führungsrolle zu übernehmen, verstärkt. Mehr…

Neue Solvabilitätsverordnung: Rechtliche Grundlage zur Berechnung des Kapitalpuffers für systemische Risiken

04 Oktober 2021

Am 25. September ist die neue Solvabilitätsverordnung (SolvV) in Kraft getreten. Der darin neu eingefügte § 36a schafft die rechtlichen Grundlagen zur Berechnung des Kapitalpuffers für systemische Risiken. Hintergrund sind die Vorgaben der fünften europäischen Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD V), die durch das Risikoreduzierungsgesetz (RiG) Ende 2020 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dadurch wurde unter anderem § 10e Kreditwesengesetz (KWG) neu gefasst.
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Dr. Frank Grund in EIOPA-Verwaltungsrat gewählt

29 September 2021

Dr. Frank Grund, BaFin-Exekutivdirektor für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, ist heute in den Verwaltungsrat (Management Board) der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) gewählt worden. Bereits von Dezember 2015 bis November 2020 war Grund Mitglied des Verwaltungs-rates.
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ESMA-Leitlinien zu Verpflichtungen gemäß MiFID II und MiFIR

17 September 2021

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 18. August 2021 die deutsche Fassung ihrer Leitlinien zu den Verpflichtungen zu Marktdaten gemäß der zweiten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der Finanzmarktverordnung (MiFIR) veröffentlicht. Die BaFin wendet diese Guidelines ab dem 01.01.2022 in ihrer Aufsichtspraxis an. Mit den aufgeführten Leitlinien soll erreicht werden, dass Finanzmarktteilnehmer die Anforderung, Marktdaten zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen (RCB) bereitzustellen, einheitlich auslegen. Gleiches gilt für Offenlegungspflichten und die Anforderung, Marktdaten 15 Minuten nach der Veröffentlichung (verzögerte Daten) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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Mehrfacher Betrugsversuch: BaFin ruft keine Privatpersonen an

14 September 2021

Die Aufsicht weist darauf hin, dass sie sich generell nicht telefonisch bei Bürgerinnen und Bürgern meldet. Der BaFin sind aktuell mehrere Fälle bekannt geworden, in denen unbekannte Personen Verbraucherinnen und Verbraucher im Namen der Aufsichtsbehörde angerufen haben. Im Gespräch drohten sie beispielsweise mit einer Kontosperrung oder einem Inkassoverfahren, wenn nicht ein bestimmter Geldbetrag gezahlt werde. In den vorliegenden Fällen erschien die Faxnummer der BaFin auf dem Display des Telefons. Denkbar ist auch, dass die Nummer des BaFin-Verbrauchertelefons, 0800 2 100 500, im Display erscheint.
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