Die Europäische Kommission hat heute ihre Analyse zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union abgeschlossen. Aus Sicht der Kommission besteht in Polen keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union mehr. Polen hat eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen eingeleitet, um den Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz Rechnung zu tragen, den Vorrang des EU-Rechts anerkannt und sich verpflichtet, alle Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, umzusetzen. Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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