Strafjustiz: Kommission beschließt Klage gegen Irland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der EU-Vorschriften über die Rechte von Tatverdächtigen und verurteilten Personen

03 Dezember 2020

Die Kommission hat heute beschlossen, Irland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land die EU-Vorschriften über die Rechte von Tatverdächtigen und verurteilten Personen nicht in nationales irisches Recht umgesetzt hat. Irland hat zwei Rahmenbeschlüsse über die gegenseitige Anerkennung nicht umgesetzt, nämlich den Rahmenbeschluss zur Überstellung von verurteilten Personen (2008/909/JI), der verurteilten EU-Bürgern die soziale Wiedereingliederung erleichtern soll, indem er es ihnen ermöglicht, ihre Strafe in ihrem Heimatland zu verbüßen. So können verurteilte Personen, die in einem Gefängnis außerhalb ihres Heimatlandes inhaftiert sind, in den EU-Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder in einen anderen EU-Staat überstellt werden, zu dem sie eine enge Verbindung haben und den Rahmenbeschluss zur Europäischen Überwachungsanordnung (2009/829/JI), der es verdächtigten Personen, die in einem anderem EU-Staat auf ihre Gerichtsverhandlung warten, ermöglicht, in den EU-Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, zurückzukehren und sich dort bis zum Beginn der Gerichtsverhandlung aufzuhalten. In ihrem Heimatland werden diese Bürger sodann im Rahmen von Maßnahmen ohne Freiheitsentzug (außerhalb des Gefängnisses) überwacht, indem sie beispielsweise dazu angehalten werden, sich täglich bei einer Polizeidienststelle zu melden. Auf diese Weise wird eine längere Untersuchungshaft im Ausland vermieden. 

Irland legte der Kommission zwar Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Rahmenbeschlüsse vor, doch kann ein Gesetzesentwurf nicht als Umsetzungsmaßnahme betrachtet werden. Irland muss daher nach wie vor Maßnahmen zur Umsetzung der Rahmenbeschlüsse in nationales Recht ergreifen und diese der Kommission mitteilen.

Hintergrund

Die Kommission überwacht die vollständige und korrekte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht sowie deren Anwendung. Die beiden Rahmenbeschlüsse hätten bis zum 5. Dezember 2011 bzw. 1. Dezember 2012 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dieser Verpflichtung ist Irland in beiden Fällen nicht nachgekommen.

Die Kommission stand mit den irischen Behörden in Kontakt und forderte sie auf, die einschlägigen nationalen Umsetzungsmaßnahmen für beide Rahmenbeschlüsse mitzuteilen. Da Irland der Kommission keine Umsetzungsmaßnahmen mitteilte, wurden dem Land am 25. Januar 2019 ein Aufforderungsschreiben und am 26. Juli 2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

Die Kommission ruft in der Sache nun den Gerichtshof der Europäischen Union an.

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