Schluss mit der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke innerhalb der EU

29 Dezember 2021
Datenbank

Die Europäische Kommission hat eine wichtige Initiative im Kampf gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke vorgestellt. Mit dem vorgelegten Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Unternehmen in der EU, die keine oder nur eine minimale Geschäftstätigkeit unterhalten, keine Steuervorteile in Anspruch nehmen können und die Steuerzahler nicht finanziell belasten. Hierdurch werden auch faire Wettbewerbsbedingungen für die große Mehrheit der europäischen Unternehmen sichergestellt, die für die wirtschaftliche Erholung der EU eine entscheidende Rolle spielen. Außerdem wird dafür gesorgt, dass die normalen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler keine zusätzliche finanzielle Belastung tragen müssen, weil andere vermeiden wollen, ihren fairen Anteil zu zahlen.

Briefkastenfirmen können nützliche gewerbliche und geschäftliche Funktionen erfüllen, doch werden sie von einigen internationalen Konzernen und auch von Einzelpersonen missbräuchlich dazu genutzt, um eine aggressive Steuerplanung zu betreiben oder Steuern zu hinterziehen. Einige Unternehmen lenken Finanzströme an Briefkastenfirmen in Ländern und Gebieten, die keine oder nur sehr niedrige Steuersätze haben oder in denen Steuern leicht umgangen werden können. In ähnlicher Weise können auch Einzelpersonen auf Briefkastenfirmen zurückgreifen, um Vermögenswerte und Immobilien am Fiskus vorbeizuschleusen, entweder in ihrem Wohnsitzland oder in dem Land, in dem sich das Vermögen befindet.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“, erklärte dazu: „Briefkastenfirmen machen es Kriminellen auch weiterhin leicht, ihre Steuerverpflichtungen zu umgehen. Wir haben in der Vergangenheit zu viele Skandale gesehen, bei denen Briefkastenfirmen missbräuchlich genutzt wurden. Sie schaden der Wirtschaft und der Gesellschaft als Ganzes und erlegen den europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern eine unfaire zusätzliche Last auf. In diesem langwierigen Kampf gegen missbräuchliche Steuergestaltungen und zugunsten von mehr Unternehmenstransparenz betreten wir heute eine neue Ebene. Durch die künftigen Überwachungs- und Berichterstattungspflichten für Briefkastenfirmen wird es für diese schwieriger sein, sich unfaire Steuervorteile zunutze zu machen, und für die nationalen Behörden leichter, missbräuchliche Nutzungen von Briefkastenfirmen aufzudecken. Wer zum Zweck der Steuerhinterziehung, Steuervermeidung oder Geldwäsche die Vorschriften ausnutzen will, der hat in Europa keinen Platz: Jeder sollte seinen fairen Anteil an Steuern zahlen.“

Der für Wirtschaft zuständige Kommissar Paolo Gentiloni merkte seinerseits an: „Mit diesem Vorschlag werden die Schrauben für Briefkastenfirmen enger gezogen: Durch die neuen Transparenzstandards kann die missbräuchliche Nutzung dieser Gesellschaften für Steuerzwecke leichter aufgedeckt werden. Der Vorschlag sieht objektive Indikatoren vor, anhand von denen die nationalen Steuerbehörden einfacher feststellen können, ob Firmen lediglich auf dem Papier bestehen: Ist dies der Fall, gelten für das Unternehmen neue steuerliche Aufzeichnungspflichten, und es verliert seinen Anspruch auf Steuervergünstigungen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in unserem Kampf gegen Steuervermeidung und -hinterziehung in der Europäischen Union.“

Hintergrund

Der Vorschlag soll nach Annahme durch die Mitgliedstaaten am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Er ist eine der Initiativen im Instrumentenkasten der Kommission zur Bekämpfung missbräuchlicher Steuerpraktiken. Im Dezember 2021 legte die Kommission einen Vorschlag vor, mit dem die international erzielte Einigung auf eine Mindeststeuer für multinationale Konzerne rasch umgesetzt werden soll. 2022 wird die Kommission einen weiteren Vorschlag zur Förderung von Transparenz vorlegen, der bestimmte multinationalen Großkonzerne dazu verpflichten soll, ihre effektiven Steuersätze offenzulegen. Auch ist für 2022 die achte Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung geplant, die Steuerverwaltungen die nötigen Informationen für den Umgang mit Kryptowerten an die Hand geben soll. Neben der heute präsentierten Initiative, die die Situation innerhalb der EU regeln soll, wird die Kommission 2022 zudem eine neue Initiative vorlegen, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen außerhalb der EU zu begegnen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *