P & R Opfer – gibt es vielleicht doch eine Entschädigung ?

02 Mai 2019

Vergleichsvorschlag für 54.000 Gläubiger Post vom Insolvenzverwalter – was sollen P&R-Opfer tun? Die 54.000 Investoren der insolventen Münchener Container Investment Gruppe P&R werden in den kommenden Tagen einmal mehr Post vom Insolvenzverwalter erhalten – und die hat es in sich. Mehr als zwei Dutzend DIN-A-4-Seiten umfassen die Schriftsätze je Beteiligung, wobei manch ein Anleger ja gleich mehrere P&R-Investments gezeichnet hat. Jede Menge Lektüre also, und auch inhaltlich handelt es sich zumindest für den juristischen Laien um ziemlich schwere Kost.

Mit der Insolvenzverwaltung dieses Mammutverfahrens mit einem Volumen an gefährdeten Anlegergeldern von immerhin rund 3,5 Milliarden Euro betraut wurde die Münchener Kanzlei Jaffé. Ihr Anliegen in Kürze: Zum einen machen die Juristen von Jaffé den P&R-Gläubigern ein sogenanntes Vergleichsangebot. In dessen Zuge sollen die Gläubiger anstelle ihrer bereits angemeldeten Forderungen neue, zumeist niedrigere Beträge ansetzen. Der Schritt kommt nicht wirklich überraschend, die Insolvenzverwalter hatten bereits früher die ursprünglich eingereichten Forderungen der P&R-Gläubiger als vorläufig eingeordnetetzt sollen die Gläubiger ihre Ansprüche auf eine andere Grundlage stellen. Zunächst waren die Forderungen als Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des mit P&R geschlossenen Vertrages berechnet worden. In den Forderungsbetrag flossen bei dieser unter Juristen als „positives Interesse“ bezeichneten Variante beispielsweise noch offene Mietzahlungen bis zur Insolvenzeröffnung, Zinsen auf offene Mieten bis zur Insolvenzeröffnung sowie künftige Mietzahlungen bis zum vorgesehenen Vertragsende ein. Zudem war der in Aussicht gestellte Rückkaufpreis eines Containers, den P&R bei Vertragsende an den Investor zahlen wollte, Bestandteil dieser Kalkulation.

 Insbesondere Letzteres erwies sich Jaffé zufolge inzwischen jedoch als schwierig, denn eine präzise, juristisch belastbare Angabe über die Höhe dieses Rückkaufpreises lies sich offenbar nicht finden. Daher sollen die Gläubiger nun ihre Schadensersatzansprüche gemäß dem „negativen Interesse“ geltend machen. Dabei wird der Anleger bei Berechnung des Schadens so gestellt, als hätte er den Vertrag mit P&R nie geschlossen.

Der geänderte Forderungsbetrag ist indes nur ein Teil des Vergleichsvorschlages, dem die Investoren in den kommenden Tagen zustimmen sollen. Darüber hinaus ist beispielsweise ein vollständiger Verzicht auf jegliche Ansprüche gegenüber anderen deutschen P&R-Gesellschaften sowie gegenüber der Schweizer Tochter P&R Equipment & Finance vorgesehen.

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