OGAW-V-Umsetzungsgesetz schafft rechtssicheren Rahmen für Gesellschafterdarlehen

29 Januar 2016

Die Verabschiedung des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes am gestrigen Donnerstag durch den Deutschen Bundestag war ein wichtiger Schritt, um Deutschland im Wettbewerb mit anderen Finanzstandorten wettbewerbsfähig zu halten.

Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) in nationales Recht um. Es führt unter anderem Kreditfonds als neue Anlageklasse ein. In diesem Zusammenhang wurden auch umfassende Regelungen zur Vergabe von Gesellschafterdarlehen durch geschlossene Alternative Investment Fonds (AIF) in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgenommen. Der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen hatte sich in der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf am 11. Januar 2016 sowie in der begleitenden Stellungnahme intensiv für diese Punkte eingesetzt.

Konkret wird durch das Gesetz für geschlossene Spezial-AIF die Quote für die Vergabe von Gesellschafterdarlehen auf 50 Prozent des zu Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Kapitals erhöht. Im Vorentwurf hatte die Quote noch bei 30 Prozent gelegen. Zudem wird das Verhältnis der Höhe von Gesellschafterdarlehen zu den Anschaffungskosten der Beteiligungsgesellschaft anstatt 1 zu 1 im Verhältnis 2/3 zu 1/3 gestaltet.

„Unsere Mitgliedsunternehmen investieren über regulierte AIF in Sachwerte. Die Vergabe von Gesellschafterdarlehen ist dabei ein wichtiges Finanzierungsinstrument. Gesellschafterdarlehen bieten die Möglichkeit, bei kurzfristigen Investitionschancen schnell reagieren zu können. Die jetzt beschlossenen Regelungen und die festgelegten Quoten eröffnen mehr Spielräume, um im internationalen Wettbewerb um alternative Investments bestehen zu können“, kommentiert Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des bsi e.V.

Quelle: bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V.

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