Neue Strategie zur Unterbindung des Menschenhandels, zur Zerschlagung krimineller Geschäfte und zum Schutz und zur Stärkung der Opfer

04 Mai 2021

Die Kommission legt heute eine neue Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025) vor, die darauf abzielt, den Menschenhandel zu unterbinden, Schleuser zur Rechenschaft zu ziehen und Opfer zu stärken. 2017 und 2018 wurden in der Europäischen Union insgesamt mehr als 14 000 Opfer ermittelt. Weltweit erzielen Menschenhändler mit der Ausbeutung schutzbedürftiger Personen jährlich schätzungsweise 29,4 Mrd. EUR. Aller Voraussicht nach wird die Nachfrage nach Ausbeutung durch Menschenhandel anhalten. Darüber hinaus verlagern Schleuser ihre Aktivitäten zunehmend in das Internet. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausbeutung durch die Pandemie noch zunimmt. Daher werden in der heute vorgestellten Strategie Maßnahmen dargelegt, damit die EU und die Mitgliedstaaten stärker dagegen vorgehen können.

Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas erklärte dazu: „Die Bekämpfung des Menschenhandels ist Teil unserer Bemühungen für ein Europa, dass seine Bürgerinnen und Bürgern schützt. Menschenhändler nutzen die Schutzbedürftigkeit der Menschen aus. Mit der heutigen Strategie verfolgen wir einen dreigliedrigen Ansatz, bei dem wir Rechtsvorschriften, politische Strategien und operative Unterstützung und Finanzmittel einsetzen, um die Nachfrage zu verringern, kriminelle Geschäfte zu zerschlagen und die Opfer dieses menschenverachtenden Verbrechens stärken.“

Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson (Siehe Bild) fügte hinzu: „Der Handel mit Menschen ist ein Verbrechen, das in unseren Gesellschaften keinen Platz haben sollte. Dennoch werden Menschen nach wie vor Opfer des Menschenhandels. Der Großteil von ihnen ist Frauen und Kinder, die sexuell ausgebeutet werden. Wir sind den Opfern unseren Schutz schuldig. Wir müssen die Täter, die Menschen als Ware behandeln, vor Gericht stellen. Wir werden die geltenden Vorschriften auf ihre Zweckmäßigkeit prüfen und erwägen, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ausgebeuteter Opfer des Menschenhandels unter Strafe zu stellen.

Die Strategie stützt sich auf den umfangreichen rechtlichen und politischen Rahmen der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels, der auf der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels beruht. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie auch weiterhin unterstützen und gegebenenfalls Überarbeitungen vorschlagen, damit sichergestellt ist, dass die Richtlinie auch weiterhin ihren Zweck erfüllt. Der EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ist für die Umsetzung dieser Strategie von entscheidender Bedeutung.

Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf

  • der Reduzierung der Nachfrage, die den Menschenhandel fördert: Die Kommission wird die Möglichkeit prüfen, Mindestvorschriften in der EU einzuführen, um die Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, unter Strafe zu stellen. Gemeinsam mit nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft wird die Kommission eine Präventionskampagne durchführen, die auf Sektoren mit hohem Risiko abzielt. Die Kommission wird ferner eine Stärkung der Wirksamkeit der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber prüfen und Rechtsvorschriften über Corporate Governance vorschlagen, um die Verantwortlichkeiten von Unternehmen zu klären, sowie Leitlinien für die Sorgfaltspflichten vorlegen, um gegen Zwangsarbeit vorzugehen.
  • der Zerschlagung des Geschäftsmodells von Menschenhändlern online und offline: Die Kommission wird einen Dialog mit einschlägigen Internet- und Technologieunternehmen führen, um die Nutzung von Online-Plattformen für die Anwerbung und Ausbeutung von Opfern einzudämmen. Die Kommission wird die systematische Schulung von Strafverfolgungs- und Justizbediensteten zur Aufdeckung und Bekämpfung des Menschenhandels fördern.
    dem Schutz, der Unterstützung und Befähigung der Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern: Mit der Strategie sollen Opfer frühzeitig erkannt werden und weitere Unterstützung und Schutz erhalten, sowie Programme zur Befähigung der Opfer und zur Förderung ihrer Reintegration verbessert werden. Die Kommission wird darüber hinaus auch geschlechtsspezifische und kindgerechte Schulungen finanzieren, um Polizei, Sozialarbeiter, Grenzschutzbeamte oder medizinisches Personal dabei zu unterstützen, Opfer zu erkennen.
  • der Förderung der internationalen Zusammenarbeit: Da die Hälfte der in der EU ermittelten Opfer Nicht-EU-Bürger sind, ist eine Zusammenarbeit mit internationalen Partnern entscheidend für die Bekämpfung des Menschenhandels. Die EU wird eine Reihe außenpolitischer Instrumente und die operative Zusammenarbeit nutzen, um den Menschenhandel in Herkunfts- und Transitländern zu bekämpfen, darunter im Rahmen spezieller Menschenrechts- und Sicherheitsdialoge sowie einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Europarat. Darüber hinaus wird sie die EU-Delegationen in den Partnerländern durch regelmäßige und gezielte Kommunikation, Maßnahmen und Informationsaustausch unterstützen. Der neue EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten wird auch dazu beitragen, dass die Geschäfte von Menschenhändlern zur Verbringung von Opfern nach Europa und zur Ausbeutung zerschlagen werden.

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