Kommission genehmigt 6,5 Mrd. EUR schwere deutsche Regelung für energieintensive Unternehmen

14 August 2023

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 6,5 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll, um dem Risiko zu begegnen, dass infolge der aus dem deutschen Brennstoffemissionshandelssystem resultierenden höheren Brennstoffpreise Emissionen verlagert werden. Mit der von Deutschland bei der Kommission angemeldeten Maßnahme sollen im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen unterstützt werden, indem ihnen für einen Teil der durch das deutsche Brennstoffemissionshandelssystem bedingten höheren Brennstoffpreise eine Kompensation gewährt wird. Die Regelung gilt für die im Zeitraum 2021 bis 2030 anfallenden Kosten. Auf diese Weise soll das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen gemindert werden, die mit einer Verlegung von Produktionskapazitäten in Länder mit weniger ehrgeizigen Klimazielen einhergehen würde. Im Falle eines solchen „Carbon Leakage“ würde der Schadstoffausstoß auf globaler Ebene zunehmen. Die Maßnahme kommt Unternehmen zugute, die in den in der EU-EHS-Carbon-Leakage-Liste aufgeführten Sektoren und Teilsektoren tätig sind, in denen die Emissionskosten hoch sind und der internationale Wettbewerb besonders intensiv ist.

Die Kompensation wird den beihilfefähigen Unternehmen durch eine Teilerstattung der im Vorjahr angefallenen Mehrkosten gewährt. Sie soll letztmals 2031 gezahlt werden. Die Höhe der Kompensation beträgt je nach Emissionsintensität der Beihilfeempfänger zwischen 65 % und 95 % der Kosten.

Damit für die Beihilfeempfänger weiterhin Anreiz besteht, auf umweltfreundlichere Brennstoffe umzustellen, wird der Beihilfebetrag auf der Grundlage von Brennstoff- und Wärme-Benchmarks berechnet. Im Rahmen eines Selbstbehalts von 150 t CO2 pro Jahr tragen die Beihilfeempfänger einen Teil der aus dem deutschen Brennstoff-EHS resultierenden Mehrkosten, für den keine Beihilfe gewährt wird, selbst.

Um für eine Kompensation in Betracht zu kommen, müssen die Beihilfeempfänger mindestens 50 % (ab 2025 mindestens 80 %) des Beihilfebetrags in bestimmte Maßnahmen investieren. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die in ihrem „Energiemanagementsystem“ identifiziert wurden, das Energieeffizienzziele und eine Strategie zu deren Erreichung umfasst, oder um Maßnahmen zur Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

Die Kommission stellte fest, dass die Regelung erforderlich und geeignet ist, um energieintensive Unternehmen bei der Bewältigung der aus dem deutschen Brennstoffemissionshandelssystem resultierenden höheren Brennstoffkosten zu unterstützen und so das Carbon-Leakage-Risiko zu verringern.

Die Maßnahme trägt dazu bei, die Anreize für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der Wirtschaft zu maximieren, da die Beihilfe von Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsanstrengungen abhängig gemacht wird. Somit unterstützt die Regelung die Klima- und Umweltziele der EU sowie die Ziele des europäischen Grünen Deals. Zudem ist die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt und wird keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel in der EU haben.

Daher hat die Kommission die von Deutschland angemeldete Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Im europäischen Grünen Deal, den die Kommission am 11. Dezember 2019 vorstellte, ist das Ziel festgelegt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Das EU-EHS bildet einen Eckpfeiler der EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels und ist ein wichtiges Instrument zur kosteneffizienten Eindämmung der Treibhausgasemissionen. Am 30. Juni 2021 nahmen das Europäische Parlament und der Rat das Europäische Klimagesetz an, mit dem das Ziel, die Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 55 % zu senken, verbindlich festgelegt wurde.

Mit der am 10. Mai 2023 erlassenen überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren, die nicht unter das geltende EHS fallen, eingeführt. Das EHS2 wird ein separates, aber ergänzendes Handelssystem sein. Die Versteigerung der Zertifikate wird 2027 beginnen.

Deutschland hat das „deutsche Brennstoffemissionshandelssystem“ für nicht unter das EU-EHS fallende Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie in Energie- und Industrieanlagen eingeführt. Es gilt seit dem 1. Januar 2021 und soll Deutschland helfen, seine Klimaziele zu erreichen.

Die Brennstoffanbieter müssen jedes Jahr auf der Grundlage der Brennstoffmenge, die sie auf dem deutschen Markt in Verkehr gebracht haben, deutsche Brennstoffemissionszertifikate erwerben und die entsprechende Menge solcher Zertifikate abgeben. Die dadurch anfallenden zusätzlichen Kosten geben sie an die Verbraucher weiter.

Deutschland hat sich verpflichtet, sein nationales Brennstoffemissionshandelssystem und die angemeldete Maßnahme nach der Überarbeitung der EU-EHS-Richtlinie und dem Erlass der dazugehörigen Durchführungsrechtsakte an diese anzupassen und sie, falls die Kommission neue oder geänderte Beihilfeleitlinien annimmt, die auf die Maßnahme anwendbar sind, an die Bestimmungen und Fristen der anwendbaren EU-EHS-Vorschriften anzupassen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.63191 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik : „Diese 6,5 Mrd. EUR schwere Regelung ermöglicht es Deutschland, das Risiko zu verringern, dass seine energieintensiven Industriezweige aufgrund des deutschen Brennstoffemissionshandelssystems CO -Emissionen ins Ausland verlagern. Gleichzeitig setzt die Regelung Anreize für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals und stellt sicher, dass etwaige Verfälschungen des Wettbewerbs auf ein Minimum beschränkt sind.“

Bild: Krupp Werke Essen, 1961, Bundes Archiv

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *