Im ersten Halbjahr 2024 langfristige EU-Bonds im Wert von 75 Mrd. EUR

18 Dezember 2023

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2024 (H1) EU-Bonds im Wert von bis zu 75 Mrd. EUR zu emittieren. Wie schon im Jahr 2023 wird die Kommission diese langfristigen Mittel gemäß ihrem einheitlichen Finanzierungskonzept beschaffen, indem sie sogenannte einheitliche EU-Bonds ausgibt. Die Kommission wird ihre langfristigen Finanzierungsgeschäfte auch künftig durch die Emission kurzfristiger EU-Anleihen („EU-Bills“) ergänzen. Die aufgebrachten Mittel werden in erster Linie für Zahlungen verwendet, die mit NextGenerationEU und insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in Zusammenhang stehen. Der Finanzierungsplan der Kommission für H1 2024 stützt sich darauf, dass 2023 ein gutes Jahr für Finanzierungstransaktionen war: Insgesamt hat die Kommission im Laufe des Jahres 115,9 Mrd. EUR an langfristigen Mitteln mobilisiert. Darin eingeschlossen sind Emissionen grüner NGEU-Anleihen in Höhe von 12,5 Mrd. EUR, sodass der Gesamtwert der ausstehenden grünen NGEU-Anleihen auf 48,9 Mrd. EUR angestiegen ist.

Die Kommission wird die ökologische Komponente der ARF auch in H1 2024 durch die Emission grüner NextGenerationEU-Anleihen finanzieren. Wie bereits in der Vergangenheit werden die Emissionen grüner Anleihen gemäß dem Rahmen für grüne NextGenerationEU-Anleihen auch künftig fest an die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Klimaschutzausgaben gekoppelt sein.

Im Jahr 2024 wird der Europäische Dienst für Emissionen (EIS) im Januar seine Tätigkeit aufnehmen. Durch den EIS können neue EU-Schuldverschreibungen auf die gleiche Weise abgewickelt werden wie die Anleihen großer staatlicher Emittenten in der EU. Dies ergab sich infolge der Einführung der Notierungsregelungen und des einheitlichen Finanzierungskonzepts im Jahr 2023 sowie im Zuge der Maßnahmen, mit denen die Kommission derzeit die Marktinfrastruktur zur Förderung des Handels mit EU-Bonds ausbaut.

Hintergrund

Die Kommission nimmt im Namen der EU Mittel an den internationalen Kapitalmärkten auf und gibt diese im Rahmen verschiedener Anleiheprogramme an Mitgliedstaaten und Drittländer weiter. EU-Anleihen werden aus dem EU-Haushalt garantiert, wobei die Beiträge zum EU-Haushalt eine unbedingte rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen darstellen. Seit Januar 2023 emittiert die Kommission EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung, anstatt Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme zu begeben. Die Erlöse dieser Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung werden nach den in den geltenden Vereinbarungen festgelegten Verfahren den betreffenden Programmen zugewiesen. Durch die Emission grüner NextGenerationEU-Anleihen werden weiterhin nur Maßnahmen finanziert, die im Zusammenhang mit dem Rahmen für grüne NextGenerationEU-Anleihen infrage kommen.

Zusätzlich zur weiteren Unterstützung für andere EU-Programme durch NextGenerationEU-Mittel hat die Kommission den EU-Mitgliedstaaten über die seit Mitte 2021 begebenen EU-Bonds und grünen NextGenerationEU-Anleihen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bisher 175,6 Mrd. EUR an Finanzhilfen und Darlehen bereitgestellt. Darüber hinaus hat die Kommission 2023 im Rahmen des Programms Makrofinanzhilfe+ 16,5 Mrd. EUR an die Ukraine ausgezahlt, weitere 1,5 Mrd. EUR sollen Ende des Monats folgen. Im Vorfeld dieses Programms, aus dem 18 Mrd. EUR im Verlauf des Jahres 2023 in die Ukraine fließen, wurden 7,2 Mrd. EUR an MFA-Soforthilfedarlehen im Jahr 2022 für die Ukraine aufgebracht. Bereits seit 2014 hat die EU der Ukraine durch fünf MFA-Programme mehr als 5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.

Um den Sekundärmarkt für EU-Bonds noch liquider zu machen, hat die Kommission einen Rahmen dafür eingeführt, Anlegern Kursofferten für EU-Wertpapiere auf elektronischen Plattformen anzubieten. Von den EU-Primärhändlern werden seit dem 1. November 2023 Kursofferten für EU-Bonds unterbreitet. Die Kommission arbeitet auch an einer Fazilität zur verstärkten Nutzung von EU-Bonds im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen (Anwendungsbeginn spätestens Mitte 2024).

Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung : „Anfang 2023 wurde das einheitliche Finanzierungskonzept eingeführt, das einen wichtigen Meilenstein für das EU-Emissionsprogramm darstellt. Dank dieses neuen operativen Rahmens und der anhaltenden Unterstützung unserer Investoren konnten wir unseren gesamten Finanzierungsbedarf für 2023 durch eine Reihe großer Benchmark-Transaktionen decken. Das stimmt uns sehr zuversichtlich für 2024. Für das erste Halbjahr streben wir an, EU-Bonds im Wert von 75 Mrd. EUR zu emittieren.“

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