Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane: BaFin hat Merkblätter überarbeitet

29 Dezember 2020

Die BaFin hat die überarbeiteten Fassungen des „Merkblatt(s) zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB“ und des „Merkblatt(s) zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB“ veröffentlicht. Die BaFin hatte die überarbeiteten Merkblätter im Juni 2020 zur Konsultation gestellt, sie aber zunächst nicht veröffentlicht. Der Grund war, dass sie das Gesetzgebungsverfahren zum Risikoreduzierungsgesetz abwarten wollte (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor).

Bei der Überarbeitung der Merkblätter hat die BaFin den Schwerpunkt darauf gelegt, Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen. Konkret handelt es sich um die „Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen“ (EBA/GL/2017/12) sowie die „Leitlinien zur internen Governance“ (EBA/GL/2017/11).

Da die Leitlinien ein breites Spektrum an Unternehmen und Fallkonstellationen regeln, wurde in der Konsultation vielfach die Sorge geäußert, dass diese Leitlinien kleinere und mittlere Institute unverhältnismäßig überfordern könnten. Zur Klarstellung hat die BaFin daher in den Einleitungen der beiden Merkblätter ein besonderes Augenmerk auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelegt.

Für Prüfungszwecke sind die Merkblätter erst ab dem 1. Januar 2021 zugrunde zu legen.

Quelle: BaFin

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