Geplante Übernahme von Figma durch Adobe auf den Prüfstand

14 August 2023

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um die geplante Übernahme von Figma durch Adobe nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu untersuchen. Die Kommission befürchtet, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf den globalen Märkten für die Bereitstellung von interaktiver Produktdesign-Software und von Tools zur Erstellung digitaler Ressourcen beeinträchtigen könnte. Adobe ist ein weltweit tätiges Softwareunternehmen, das unter anderem Softwaretools für kreatives Design (z. B. Illustrator und Photoshop) und ein interaktives Produktdesigntool (Adobe XD) anbietet. Figma ist Anbieter eines webbasierten Tools für interaktives Produktdesign (Figma Design) sowie eines Online-Whiteboards.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission deutet darauf hin, dass der Zusammenschluss es Adobe ermöglichen könnte, den Wettbewerb auf folgenden weltweiten Märkten zu beschränken:

*Bereitstellung interaktiver Produktdesigntools: Figma ist eindeutig Marktführer und Adobe einer seiner größten Konkurrenten. Durch einen Zusammenschluss dieser beiden engen Wettbewerber würde eine wichtige Wettbewerbskraft beseitigt. Zudem ist ein zeitnaher, ernstzunehmender Markteintritt anderer Anbieter unwahrscheinlich.
*Bereitstellung von Tools zur Erstellung digitaler Ressourcen: Durch den Zusammenschluss würde der Wettbewerbsdruck, den Figma bei den Adobe-Tools zur Erstellung digitaler Ressourcen ausübt, beseitigt und die potenzielle Entwicklung Figmas zu einem wirksamen Wettbewerber bei diesen Tools verhindert.

Darüber hinaus wird die Kommission genauer untersuchen, ob konkurrierende Anbieter interaktiver Produktdesign-Tools durch den Zusammenschluss und die damit einhergehende Bündelung der Figma-Produkte mit der Creative-Cloud-Suite von Adobe von diesem Markt ausgeschlossen werden könnten.

Die Kommission wird die Auswirkungen des Vorhabens nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre Wettbewerbsbedenken bestätigen. Im Rahmen ihrer vorläufigen Untersuchung arbeitete die Kommission eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammen. Sie wird diese Zusammenarbeit während der eingehenden Untersuchung fortsetzen. Das Vorhaben wurde am 30. Juni 2023 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 14. Dezember 2023, einen Beschluss erlassen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Unternehmen und Produkte

Adobe ist ein weltweit tätiges US-Softwareunternehmen, das Produkte zur Erstellung und Bereitstellung digitaler Inhalte anbietet (z. B. Photoshop, Illustrator, Premiere Pro und XD). Das Unternehmen ist weltweit und in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in erheblichem Umfang tätig. Adobe bietet die meisten seiner Tools sowohl eigenständig als auch als in Paketen wie der Creative Cloud an.

Figma ist ein weltweit tätiges US-Softwareunternehmen, das Produkte für interaktives Produktdesign anbietet: Figma Design (eine kollaboratives Design-Softwaretool) und FigJam (ein Online-Whiteboard).

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Neben dem Verfahren zum vorliegenden Zusammenschluss laufen derzeit vier weitere eingehende Prüfverfahren. Diese betreffen i) die geplante Übernahme von iRobot durch Amazon, ii) die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Orange und MasMovil, iii) die geplante Übernahme von eTraveli durch Booking und iv) die geplante Übernahme von Asiana durch Korean Air.

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