EU-Vermittlerrichtlinie ärgert Onlinevergleichsportale

22 Februar 2017
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Ab dem 23. Februar 2018 greift die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Sie sieht vor, dass alle am Versicherungsvertrieb Beteiligten Interessenkonflikte vermeiden, Kosten und Provisionen offenlegen und die Beratung dokumentieren müssen. Der Gesetzesentwurf, der die Richtlinie in nationales Recht gießt, hat das Kabinett passiert. Die wenigsten Portale und Direktversicherer sind derzeit auf diese massive Regulierung ihres Geschäfts vorbereitet. Das ergibt eine aktuelle Marktanalyse von Sopra Steria Consulting.

Kunden setzen insbesondere bei einfachen Versicherungsprodukten verstärkt auf den Vergleich im Internet. Versicherer nutzen diese Portale zudem vermehrt als Vertriebskanal. Die neue Vermittlerrichtlinie sieht deshalb eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf die gesamte Vertriebskette vor, inklusive des Direktvertriebs, Vergleichsportale sowie Vermittler im Nebenberuf. Das bedeutet: Auch Plattformen wie Check24.de und Verivox sowie Start-ups wie Friendsurance sind betroffen.

„Vielen Kunden ist meist nicht transparent, dass diese Plattformen als Makler agieren. Durch die IDD-Richtlinie werden Vergleichsplattformen explizit anderen Versicherungsvermittlern gleichgestellt, und es greifen auch für sie die nationalen Gesetzesvorschriften zur Umsetzung der der EU-Vorschrift“, sagt Sylvia Wolf, Versicherungsexpertin bei Sopra Steria Consulting. „Wenn die Portale beispielsweise durch Abfragen den persönlichen Bedarf der Kunden ermitteln, um passende Angebote anzuzeigen, gelten auch hierbei schon alle Regelungen zur Beratungsqualität.“

Die Arbeit der Onlineplattformen und Direktversicherer wird somit komplexer. „Diese Unternehmen sollten genau prüfen, inwieweit sie Beratungsleistungen anbieten. In dem Fall sind sie gefordert, wie die Versicherer auch, ihre aktuellen Abläufe anzupassen und über regelmäßige Kontrollen die Umsetzung nachzuweisen“, empfiehlt Wolf. Das kann bedeuten, dass sich der Kaufprozess für den Kunden um ein paar Schritte verlängert. Dazu kommen die strengen Vorgaben an die Qualifizierung: Bieten Vergleichsportale beispielsweise Chats für Rückfragen an, muss der Mitarbeiter im Kundenservice IDD-konform geschult sein.

Die Umsetzung der IDD in ihrer aktuellen Fassung wirkt sich auch auf die Zusammenarbeit der Versicherer mit den neuen Portalen, Insuretechs und Online-Maklern aus. Wolf: „Alle Seiten werden genau hinschauen, welche potenziellen Partner die besten IT-Systeme und Prozesse bieten, um den Spagat zwischen Regulierung und digitalem Vertrieb so effizient und nutzerfreundlich wie möglich zu schaffen.“

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