Erste Phase der Konsultation der Sozialpartner zur Richtlinie über Europäische Betriebsräte

15 April 2023

Die Kommission leitet die erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zu einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte ein. Diese Konsultation ist eine Folgemaßnahme zur legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments von Februar 2023, in der die Überarbeitung der Richtlinie gefordert wurde. Im Einklang mit Präsidentin von der Leyens politischen Leitlinien ist die Kommission entschlossen, als Reaktion auf derartige Entschließungen unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und besseren Rechtsetzung einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen. Europäische Betriebsräte fördern ein gemeinsames Verständnis der länderübergreifenden Herausforderungen, mit denen große multinationale Unternehmen konfrontiert sind, und die Einbeziehung der Beschäftigten in den Entscheidungsprozess; ihr Ziel ist es, einen Austausch über mögliche Lösungen zu ermöglichen, die Umsetzung dieser Lösungen zu erleichtern und die Erfolgsaussichten strategischer Beschlüsse der Arbeitgeber zu verbessern. Die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat sieht ein Verfahren zur Einrichtung von Unterrichtungs- und Anhörungsgremien zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten vor, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten operieren.

Bei ihrer Evaluierung der Richtlinie im Jahr 2018 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Europäische Betriebsräte nach wie vor relevant sind, um den länderübergreifenden Dialog in multinationalen Unternehmen zu gewährleisten und zu organisieren und gleichzeitig den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Anpassung an ihre nationalen Systeme einzuräumen. Die Evaluierung zeigte jedoch auch Mängel auf, z. B. beim Konsultationsprozess der Europäischen Betriebsräte und bei den Instrumenten, mit denen die Vertretungen ihre Rechte durchsetzen können. Das Europäische Parlament forderte die Kommission ferner auf, die Europäischen Betriebsräte und ihre Fähigkeit, ihre Rechte auf Unterrichtung und Anhörung wahrzunehmen, zu stärken und die Zahl der Europäischen Betriebsräte zu erhöhen und dabei die unterschiedlichen Systeme der Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund werden in der heute eingeleiteten ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner die Ansichten der europäischen Sozialpartner zur Notwendigkeit und zur allgemeinen Ausrichtung möglicher EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat eingeholt. Die Konsultation läuft über sechs Wochen.

Hintergrund

In Grundsatz 8 der europäischen Säule sozialer Rechte wird die Bedeutung des sozialen Dialogs und der Einbeziehung der Beschäftigten hervorgehoben. Europäische Betriebsräte sind ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in für sie relevante länderübergreifende Entscheidungen multinationaler Unternehmen einzubeziehen. Sie werden auf Antrag der Beschäftigten eingerichtet und können der Unternehmensleitung nicht verbindliche Stellungnahmen zu relevanten länderübergreifenden Angelegenheiten vorlegen.

Gemäß der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat müssen die Mitgliedstaaten angemessene Verwaltungs- und Gerichtsverfahren für die Einrichtung und die Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte einrichten. Jedes Jahr werden etwa 20 neue Europäische Betriebsräte gegründet. Rund 1000 Unternehmen verfügen bereits über aktive Europäische Betriebsräte, das ist etwa die Hälfte aller in Betracht kommenden Unternehmen.

Die Kommission holt gemäß Artikel 154 Absatz 2 AEUV die Standpunkte der Sozialpartner ein. Dieser Artikel sieht für Vorschläge im Bereich der Sozialpolitik auf der Grundlage von Artikel 153 AEUV eine zweistufige Anhörung der europäischen Sozialpartner vor. Die Sozialpartner können im Anschluss an die erste oder zweite Phase der Konsultation beschließen, untereinander Verhandlungen aufzunehmen.

Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte: „Europäische Betriebsräte ermöglichen einen wichtigen sozialen Dialog in großen multinationalen Unternehmen, was ausgewogene Lösungen gewährleistet und das Vertrauen und die Partnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fördert. Für die erfolgreiche Bewältigung der durch den digitalen und den ökologischen Wandel verursachten strukturellen Veränderungen ist dies von entscheidender Bedeutung. Wir begrüßen die Entschließung des Europäischen Parlaments und erwarten nun die Standpunkte der Sozialpartner, damit wir sicherstellen können, dass die Richtlinie über Europäische Betriebsräte auch in Zukunft ihren Zweck erfüllt.“

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