Erklärung der Kommission zu den mit Deutschland erörterten Klarstellungen zum Investitionsschutz im Rahmen des CETA-Abkommens

01 September 2022

Die EU und Kanada sind verlässliche und gleichgesinnte Partner, die dieselben Ziele verfolgen, wenn es um offenen, nachhaltigen und fairen Handel geht. Unser weitreichendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) soll auch helfen, unsere gemeinsamen Klimaschutzziele zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission in konstruktiven Gesprächen mit der Bundesregierung gemeinsam einen Text ausgearbeitet, der einige Bestimmungen des CETA-Abkommens präzisiert. Die Diskussionen auf technischer Ebene befassten sich vor allem mit einer genaueren Definition der Begriffe „indirekte Enteignung“ und „faire und billige Behandlung“ von Investoren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Parteien unter anderem im Rahmen der Klima-, Energie- und Gesundheitspolitik gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen können, um legitime öffentliche Ziele zu verfolgen und gleichzeitig ein möglicher Missbrauch des Streitbeilegungsmechanismus durch Investoren verhindert werden kann.

Der neue Textentwurf, auf den sich die Kommission und die Bundesregierung geeinigt haben, bietet Rechtssicherheit und muss nun von allen anderen EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Sobald dies der Fall ist, werden wir unsere kanadischen Partner konsultieren, damit die neuen Begriffsbestimmungen so bald wie möglich vom Gemischten CETA-Ausschuss angenommen werden.

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