Die BaFin warnt vor einem gefälschten Schreiben

25 Mai 2022

Die BaFin warnt vor einem gefälschten Schreiben, in dem sie angeblich die Löschung von Bankkonten gegenüber einem Unternehmen bestätigt. Nach bisherigen Erkenntnissen steht das Schreiben in Zusammenhang mit dem Angebot eines „Mini-Jobs“, bei dem Verbraucherinnen und Verbraucher Testkonten eröffnen sollen, um eine bestimmte Bank zu testen. Mit dem vermeintlichen BaFin-Schreiben soll anschließend die Löschung der eingerichteten Konten bestätigt werden. Tatsächlich nutzen Dritte das eröffnete Konto jedoch weiter für betrügerische Zwecke. Das gefälschte Schreiben ist aufgrund seiner Ausgestaltung für den Laien schwer als Fälschung zu erkennen. So ist das Schreiben mit dem BaFin-Briefkopf versehen, enthält ein „BaFin-Aktenzeichen“ („AG 3…“) und ist angeblich von der BaFin-Mitarbeiterin „Hartmann“ unterzeichnet.

Die BaFin betont, dass sie das Dokument nicht verschickt hat und das Schreiben nicht von Frau Dr. Hartmann verfasst ist.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Konten registriert und/oder verwaltet und auch keine Löschungsbestätigungen versendet. Sie verweist diesbezüglich auch auf ihre Warnhinweise vom 8. März 2022, 24. September 2021 und 17. Mai 2019.

Die BaFin rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ein solches Schreiben erhalten, sich auf keinen Fall darauf einzulassen und bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.

Wer Zweifel an Inhalt und Absender der E-Mail hat, kann sich auch direkt an die BaFin wenden. Das Verbrauchertelefon ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.

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