Bewertung und Bilanzierung von Finanzinstrumenten neu geregelt

06 September 2016

Künftig sind finanzielle Vermögenswerte nach einem neuen Standard zu bewerten. Das Gleiche gilt für ihre Wertminderung und für die Bilanzierung von Sicherheitsbeziehungen. Diese drei Phasen erläutert im Detail der IFRS 9 Finanzinstrumente, der vom IASB (International Accounting Standards Board) veröffentlicht wurde und aus einer umfassenden Überarbeitung des IAS 39 (International Accounting Standards) entstand.

Die Auswirkungen des neuen Standards IFRS 9 seien weitreichend und viele Banken müssten umfangreiche Anpassungen vornehmen, so Stephan Paxmann vom TME Institut. Die späte bilanzielle Abbildung von Kreditausfällen wurde als wesentliche Schwäche des bestehenden Regelwerkes angemerkt. Der IFRS9 löst das Incurred-Losses-Modell des IAS 39 durch ein Lifetime-Expected-Losses-Modell ab. Hierbei wird die Wertminderungen anhand von zu erwartenden Kreditausfällen und Cashflows anstelle von historischen Ausfallereignissen ermittelt.

Die erste Phase ist die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte, wobei die Halteabsicht und die vertraglichen Zahlungsströme analysiert werden. Aufbauend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen werden die Vermögenswerte in verschiedene Bewertungskategorien eingeteilt, was wiederum in vier Stufen geschieht: Einstufung als Eigenkapitalinstrument, Derivat oder Fremdkapitalinstrument, Bestimmung des Geschäftsmodells, Prüfung der Zahlungsstrombedingung und Ausübung von Bewertungswahlrechten.

In der zweiten Phase nach IFRS 9 wird die Wertminderung betrachtet. Welche Risikovorsorgebildung zu veranschlagen ist, hängt im Wesentlichen von der Ausfallwahrscheinlichkeit ab. Unterschieden werden die Stufe 1 Performing, die Stufe 2 Underperforming und die Stufe 3 Credit-Impaired, wobei die Einordnung zu jedem Reportingstichtag erfolgt. Stufe 1 bedeutet, dass keine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos oder nur ein geringes Kreditrisiko erkennbar ist. Auf Stufe 2 ist das Kreditrisiko signifikant erhöht und auf Stufe 3 liegen objektive Hinweise auf einen Kreditausfall vor. Entsprechend unterscheiden sich die Vorschriften zur Risikovorsorgebildung und zur Zinsvereinnahmung.

In der dritten und letzten Phase steht die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an. Im Vergleich zu den davor geltenden Vorschriften will die IFRS 9 vor allem erreichen, dass gezielte Informationen über die Aktivitäten eines Unternehmens in Sachen Risikomanagement bereitgestellt werden und die Maßnahmen mit denen anderer Unternehmen verglichen werden können. Damit soll es möglich sein, die Politik zum Risikomanagement sowie den Beitrag der angewendeten Sicherungsbeziehung zur Risikominderung zu beurteilen.

Erhöhung der Risikovorsorge erwartet

„Wir erwarten eine Erhöhung der Risikovorsorge durch den neuen Standard“, sagt Stefan Bachinger vom TME Institut. Zum einen werden Unternehmen künftig alle Finanzinstrumente beim erstmaligen Bilanzansatz klassifizieren müssen. Zum anderen schreibt die IFRS 9 vor, für sämtliche Ausfallrisiken, die nicht erfolgswirksam bewertet wurden, eine Risikovorsorge zu bilden. Vor allem aber darf der Blick bei alldem ab 2018 nicht mehr nur in die Vergangenheit gerichtet sein.

Neben der Sichtung historischer Daten sind die Unternehmen gezwungen, auch die Auswirkungen aktuellen Geschehens und Informationen aus der Gegenwart zu verarbeiten. Deren Bewertung sei natürlich teilweise subjektiv, so Bachinger. „Doch die Verantwortlichen müssen erläutern, aufgrund welcher Annahmen, Verfahren und Inputdaten sie was wie beurteilt haben. Die Risikovorsorge wird so nachvollziehbarer.“

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