Michel Klompmaker

Kommission empfiehlt Unternehmen mit Verbinduingen zu Steueroasen keine finanzielle Unterstützung zu gewähren

15 Juli 2020

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten heute empfohlen, Unternehmen mit Verbindungen zu Ländern bzw. Gebieten, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen, keine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Auch für Unternehmen, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden, sollten Beschränkungen gelten. Mit der heutigen Empfehlung werden den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand gegeben, wie sie finanzielle Unterstützungsmaßnahmen gestalten sollten, um die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel zu verhindern und die Schutzmechanismen gegen Steuermissbrauch in der gesamten EU zu stärken. Wenn die Mitgliedstaaten die Beschränkungen in Bezug auf die finanzielle Unterstützung untereinander abstimmen, würden zudem Inkongruenzen und Verzerrungen im Binnenmarkt verhindert. Mehr…

Erhebliche Unterschiede bei der Zahlungsmoral auf Länder- und Brancheebene

09 Juli 2020
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Dänische und polnische Unternehmen zahlen am häufigsten pünktlich, chinesische und israelitische erweisen sich im Schnitt als besonders unzuverlässig. Insgesamt offenbart die Zahlungsmoral von Unternehmen auf Länderebene erhebliche Unterschiede. Das ergibt die Payment Studie 2020, die Daten aus dem weltweiten Partner-Netzwerk von Dun & Bradstreet auswertet. Auf Basis detaillierter Zahlungserfahrungs- und Transaktionsdaten aus dem D&B Weltweiten Networking DunTrade Programm von Bisnode wurde die Zahlungsmoral von Unternehmen aus 25 europäischen und 13 außereuropäischen Ländern untersucht und nach Branchen und Unternehmensgröße aufgeschlüsselt. Mit Blick auf Europa hat sich der Anteil von Unternehmen, die ihr vereinbartes Zahlungsziel einhalten, im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte auf 44,3 Prozent leicht verbessert.  Mehr…

Bei Youtube ist die Freie Presse und freie Meinungsäußerung derzeit also stark eingeschränkt

05 Juli 2020
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Claudia Zimmermann

In Europa und anderen westlichen Ländern haben wir uns daran gewöhnt. Wir haben eine Freie Presse, wir können unsere Meinung sagen und wir haben die Möglichkeit uns frei zu informieren weltweit bei vielen verschiedenen Medien, in Papierform oder Online. Die Informationsfreiheit scheint mit Hilfe der Internets so groß wie nie zuvor. Derzeit erleben wir weltweit eine Situation die es so noch nie gab. Wir sind sehr eingeschränkt in unseren Freiheiten, auch in den westlichen Ländern, das ist ungewohnt aber es muss sein. Es geht nicht anders. Diese Einschränkung unserer Freiheiten, auch unserer Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit, Reisefreiheit, Freiheit Sport auszuüben und und und sind absolut notwendig für unsere Gesundheit, ja für unser Überleben, denn wir haben eine Pandemie. In Deutschland greift das Infektionsschutzgesetz. Das alte war noch nicht so alt, stammt aus 2001, jetzt gibt es ein neues, noch strengeres, mit noch strengeren Regeln. Grundlage für diese weltweite Situation sind vor allem die Informationen die wir bekommen von der Weltgesundheitsorganisation, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, eine politische Instanz die teilweise auch von privaten Geldgebern unterstützt wird.  Mehr…

IAIS warnt vor retroaktiver Deckung nicht versicherter Corona-Schäden

11 Mai 2020

Die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS betont in ihrer Pressemitteilung vom 7. Mai die Bedeutung der Versicherungswirtschaft in unsicheren Zeiten, plädiert aber gleichzeitig dafür, genau zwischen versicherten und nicht versicherten Schäden zu unterscheiden. Wenn ein Versicherungsvertrag das Pandemierisiko decke, sei es wichtig, dass der Versicherer diese Forderungen unverzüglich und effizient auszahle. Eine effiziente Schadensabwicklung und klare Kommunikation mit den Versicherungsnehmern stärkten das Vertrauens in den Versicherungssektor und leisteten einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung.
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Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

05 Mai 2020
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Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Programme – PSPP) stattgegeben. Danach haben Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG verletzt, indem sie es unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018 nicht entgegen, da es im Hinblick auf die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires ergangen ist. Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung konnte der Senat dagegen nicht feststellen. Aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Mehr…

EIOPA verschiebt Solvency-II-Review um ein halbes Jahr

05 Mai 2020

Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA wird der Europäischen Kommission erst Ende Dezember 2020 ihre finalen Technischen Empfehlungen für den Review des europäischen Aufsichtsregimes für Versicherer, Solvency II, vorlegen. Aufgrund des Corona-Virus ist der bisherige Termin 30. Juni 2020 nicht zu halten, da auch die Folgen der Pandemie für die Finanzmärkte und das Versicherungsgeschäft abgeschätzt werden sollen.  Mehr…

Erklärung der EIOPA zu Grundsätzen zur Abmilderung der Auswirkungen von COVID-19

25 April 2020

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA am 17. April zur Situation der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) geäußert. Dabei hob EIOPA die stabilisierende Rolle hervor, die EbAV als Anleger mit Langfristperspektive auf den momentan instabilen Märkten einnehmen können. Um die Risiken für die EbAV sowie ihrer Versorgungsberechtigten einzudämmen, hat EIOPA zudem einige Erwartungen formuliert. Diese betreffen unter anderem Aspekte wie Betriebskontinuität und operationelle Risiken, die Liquiditätslage der EbAV, die Finanzierungssituation der Einrichtungen und den Schutz der Versorgungsberechtigten.   Mehr…

ESMA verschiebt den Zeitpunkt MiFID II und MiFIR

15 April 2020

ESMA verschiebt den Zeitpunkt der Veröffentlichung der jährlichen Transparenzberechnungen für Nichteigenkapitalinstrumente und die quartalsweise Veröffentlichung von Daten zur systematischen Internalisierung. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA will Marktteilnehmer in der Corona-Krise nicht dadurch einem unbeabsichtigten operationellen Risiken aussetzen, dass sie von ihnen verlangt, erstmalige jährliche Berechnungen zu Nichteigenkapitalinstrumenten sowie vierteljährliche Berechnungen für das systematische Internalisierer-Regime für Derivate, strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate zum 30. April bzw. 1. Mai 2020 berücksichtigen. Diese Transparenzverpflichtungen gehen auf die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und die europäische Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) zurück. 
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Marktmissbrauchsverordnung: Aktuelle Situation bei Meldepflichten berücksichtigen

07 April 2020

Die BaFin geht davon aus, dass die Meldepflichtigen nach Artikel 16 Absatz 1 und Absatz 2 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation) über geeignete Systeme und Prozesse zur Marktmissbrauchsüberwachung verfügen, um auch unter den geänderten Arbeits- und Rahmenbedingungen verdächtige Aufträge und Geschäfte zu identifizieren und der BaFin zu übermitteln. Die Verdachtsmeldungen sollen in angemessener Zeit erfolgen – wobei den Rahmenbedingungen durch die aktuelle Corona-Krise ebenso Rechnung zu tragen ist wie den Umständen des Einzelfalles.
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BaFin untersucht Werbeverstöße auf Crowdinvesting-Plattformen

03 April 2020
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Ramona Mayahi-Range und Dennis Vogel

Die BaFin hat eine Internetrecherche zu Verstößen gegen Werbe- und Veröffentlichungspflichten auf Plattformen durchgeführt, die Schwarmfinanzierung ermöglichen. Ziel war es, Missstände aufzudecken und somit das Aufsichtsziel des kollektiven Verbraucherschutzes zu stärken. Der Fokus lag auf Vermögensanlagen, die gemäß § 2a Vermögensanlagengesetz prospektfrei über Crowdinvesting-Plattformen angeboten werden. Insgesamt überprüfte die BaFin Projekte auf 50 aktiven Crowdinvesting-Internetseiten. Dabei untersuchte sie eingehend die Einhaltung der Werbe- und Veröffentlichungspflichten nach §§ 12 und 13a VermAnlG. Im Fokus standen die ordnungsgemäße Gestaltung der Warnhinweise und die freie Zugänglichkeit der Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB). Das Ergebnis: Bei circa 70 Prozent der untersuchten Crowdinvesting-Plattformen stellte die BaFin Auffälligkeiten fest. Mehr…