Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten heute empfohlen, Unternehmen mit Verbindungen zu Ländern bzw. Gebieten, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen, keine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Auch für Unternehmen, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden, sollten Beschränkungen gelten. Mit der heutigen Empfehlung werden den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand gegeben, wie sie finanzielle Unterstützungsmaßnahmen gestalten sollten, um die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel zu verhindern und die Schutzmechanismen gegen Steuermissbrauch in der gesamten EU zu stärken. Wenn die Mitgliedstaaten die Beschränkungen in Bezug auf die finanzielle Unterstützung untereinander abstimmen, würden zudem Inkongruenzen und Verzerrungen im Binnenmarkt verhindert. Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
Download whitepaper