Aufforderungen zur Einreichung von Beiträgen zum Wettbewerb in den Bereichen virtuelle Welten und generative KI

15 Januar 2024
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Die Europäische Kommission hat zwei Aufforderungen zur Einreichung von Beiträgen zum Wettbewerb in den Bereichen virtuelle Welten und generative künstliche Intelligenz („KI“) veröffentlicht und zudem Auskunftsverlangen an mehrere bedeutende Akteure des digitalen Sektors gerichtet. Alle interessierten Interessenträger werden gebeten, ihre Erfahrungen und Einschätzungen zum Wettbewerb in Bezug auf virtuelle Welten und generative KI mitzuteilen sowie Vorschläge zu übermitteln, wie das Wettbewerbsrecht zum Schutz des Wettbewerbs auf diesen neuen Märkten beitragen kann. Die Europäische Kommission wird alle im Rahmen der beiden Aufforderungen eingehenden Beiträge sorgfältig analysieren. Anschließend wird sie möglicherweise im zweiten Quartal 2024 einen Workshop veranstalten, bei dem die wesentlichen Elemente aus den Beiträgen dargelegt und die entsprechenden Fragen näher erörtert werden.

Darüber hinaus prüft die Europäische Kommission einige Vereinbarungen, die zwischen wichtigen Akteuren des digitalen Marktes sowie Entwicklern und Anbietern generativer KI geschlossen wurden. Die Europäische Kommission analysiert gegenwärtig die Auswirkungen dieser Partnerschaften auf die Marktdynamik. Und schließlich untersucht die Europäische Kommission, ob die Beteiligung von Microsoft an OpenAI auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft werden kann.

Nächste Schritte

Interessenträger sind aufgefordert, ihre Antworten auf die Aufforderungen zur Einreichung von Beiträgen bis zum 11. März 2024 einzureichen. Die Aufforderungen zur Einreichung von Beiträgen zu virtuellen Welten und generativer KI sind hier abrufbar. Interessierte Parteien können Beiträge zu einer der Aufforderungen oder zu beiden einreichen.

Bei generativer KI und virtuellen Welten handelt es sich um disruptive Technologien mit enormem Entwicklungspotenzial. Abgesehen von der Durchsetzung der Wettbewerbsregeln nimmt sich die EU bereits der Herausforderungen an, die mit diesen neuen Technologien einhergehen: Im Juli 2023 wurde eine Mitteilung über Web 4.0 und virtuelle Welten veröffentlicht, und im Dezember 2023 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission für ein KI-Gesetz: Dabei handelt es sich um den allerersten umfassenden Vorschriftsrahmen für künstliche Intelligenz, der dafür sorgen wird, dass KI sicher bleibt und die Grundrechte achtet und gleichzeitig die Innovation fördert.

Virtuelle Welten sind dauerhafte, immersive Umgebungen, die auf Technologien wie 3D und erweiterter Realität (XR) beruhen. Darin werden die physische Welt und digitale Welten in Echtzeit für eine Vielzahl von Zwecken wie Entwurf, Simulation, Zusammenarbeit, Lernen, Pflege sozialer Kontakte, Abwicklung von Transaktionen oder Unterhaltungsangebote zusammengeführt. „Generative“ KI-Systeme generieren auf Nutzeranweisungen hin Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte für ein breites Spektrum von Verwendungszwecken, die für die unterschiedlichsten Aufgaben in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden können.

In der EU wurden im Jahr 2023 schätzungsweise mehr als 7,2 Mrd. EUR Risikokapitalinvestitionen in KI getätigt. Der Markt für virtuelle Welten in Europa hat im Jahr 2023 Schätzungen zufolge ein Volumen von mehr als 11 Mrd. EUR erreicht. Beide Technologien dürften in den kommenden Jahren exponentiell wachsen und erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbstätigkeit der Unternehmen haben.

Die wirksame Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln ist von zentraler Bedeutung, um den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt zu schützen, der entscheidend zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum in Europa beiträgt. Die beiden heute veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Beiträgen gehen auf andere Aufforderungen zurück, die in den vergangenen Jahren zur Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften in verschiedenen Bereichen durchgeführt wurden.



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