Ab 3. Januar 2018 keine Finanzmarkttransaktion ohne LEI mehr möglich

18 Oktober 2017

Der Legal Entity Identifier identifiziert alle Unternehmen, die Wertpapiergeschäfte abwickeln oder außerbörslich mit Derivaten handeln. Ab dem 3. Januar 2018 ist er für jeden Teilnehmer des Finanzmarktes verpflichtend.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sieht mit der neuen EU-Richtlinie MiFID-II im Rahmen der MiFIR-Verordnung mehr Transparenz in den internationalen Finanzmärkten vor. Deshalb müssen ab dem 3. Januar 2018 alle Banken die Transaktion von Wertpapiergeschäften an die BaFin melden. Dafür wird ein Legal Entity Identifier, kurz LEI, benötigt.
Unternehmen, die ab Januar etwa die Absicherung von Zahlungsströmen in Fremdwährung über Devisentermingeschäfte oder die Steuerung von Liquiditätsströmen nutzen, brauchen zur Identifikation den LEI. Auch Banken und Vermögensverwalter benötigen einen LEI von den Unternehmen, für die sie Wertpapiergeschäfte tätigen oder aber eine Vollmacht, um in ihrem Namen einen LEI zu beantragen. Privatpersonen und rechtlich unselbständige Unternehmensteile benötigen dagegen keinen LEI.
„Die Richtlinien stellen in vielen Punkten eine fundamentale Änderung des Wertpapiergeschäftes dar. Obwohl sie vornehmlich an die direkten Marktteilnehmer wie Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen gerichtet sind, werden auch die Kunden, die in Wertpapiere und Beteiligungen investieren, die Veränderungen zu spüren bekommen“, erläutert Klaus Tiedeken, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Köln. „Den LEI müssen die Unternehmen ihrem jeweiligen Wertpapierpartner nachweisen. Denn diese dürfen ab nächstes Jahr keine Geschäfte mehr in Wertpapieren oder Derivaten mit den Kunden tätigen, wenn sich der Kunde nicht mittels LEI exakt identifizieren lässt.“
Der LEI ist ein zwanzigstelliger Code, der mit wesentlichen Referenzdaten für eine klare und eindeutige Identifikation verknüpft ist. Das sind beispielsweise die Register-Name und Register-Nummer, Rechtsform des Unternehmens, juristischer Sitz der Hauptverwaltung oder des Fondsmanagers. Der LEI basiert auf der ISO-Norm 17442 und wird bei einer sogenannten Local Operating Unit, kurz LOU, beantragt. Die LOU ist eine Vergabestelle, die von der Global LEI Foundation (GLEIF) autorisiert wird.
Quelle: GS1 Germany GmbH

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