Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt aus Gründen des Anlegerschutzes, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden zu verbieten. Dazu hat sie heute die beabsichtigte Allgemeinverfügung im Entwurf veröffentlicht. Bis zum 2. September 2016 besteht Gelegenheit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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