Artikel 26 Absatz 6 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, alle Kunden, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, in ihren Meldungen an die Aufsicht mittels Legal Entity Identifier (LEI) zu identifizieren. Dies betrifft neben juristischen Personen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eingetragene Vereine auch teilrechtsfähige Gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
Download whitepaper